Kommunale Verfassung Wenig Neues bei Totalrevision der Verfassung der Stadt Zürich

uj, sda

18.11.2020 - 23:47

Die Verfassung der Stadt Zürich stammt aus dem Jahr 1971 und ist nicht mehr zeitgemäss. (Archivbild)
Die Verfassung der Stadt Zürich stammt aus dem Jahr 1971 und ist nicht mehr zeitgemäss. (Archivbild)
SDA

Die Zürcher Gemeinderat hat am Mittwochabend die Totalrevision der Verfassung der Stadt Zürich angepackt. Herausgekommen ist eine vor allem formale Modernisierung der fast 50 Jahre alten bisherigen Verfassung. Inhaltliche Neuerungen gibt es nur wenige – diese sorgten allerdings für Diskussionen.

Die Verfassung der Stadt Zürich nennt sich Gemeindeordnung und Auslöser ihrer Totalrevision ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich. Als übergeordnetes Recht fordert es bis Ende 2021 die Anpassung der Stadtverfassung in einigen Punkten.

Stadtrat und Gemeinderat wollen die Gelegenheit beim Schopf packen und die Verfassung zusätzlich auch modernisieren und optimieren. Die neue Verfassung soll vor allem"altersbedingte» Mängel der bisherigen beseitigen. Gegenstandslos gewordene Normen sollen aufgehoben und veraltete Bestimmungen zeitgemässer formuliert werden.

Bei diesem Geschäft herrscht Zeitdruck, da darüber bis Ende 2021 auch an der Urne abgestimmt werden muss. Deshalb waren sich im Vorfeld Gemeinderat und Stadtrat einig, sich bei der Totalrevision auf eine formale Nachführung der alten Gemeindeordnung zu konzentrieren. Exekutive und Legislative liessen es sich schliesslich aber nehmen, dennoch einzelne inhaltliche Änderungen einzubringen.

Klatsche für den Stadtrat

Eine Schlappe erlitten hat der Stadtrat mit seinem Versuch, die sogenannte «Lex Wagner» aufzuweichen. Diese verbietet Regierungsräten einer der beiden Parlamentskammern in Bern anzugehören. Der Stadtrat wollte solche Doppel-Mandate neu bis zu zwei Mitgliedern der Kantonsregierung erlauben.

«Städte haben in Bern immer noch nicht das Gewicht, das ihnen zukommt», argumentierte Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP). Das Abschwächen der «Lex Wagner» sei eine Option, die Einflussmöglichkeiten der Stadt zu verbessern.

Der Schuss ging aber nach hinten los. «Es ist völlig unerklärlich, warum ein Mitglied der Stadtzürcher Exekutive die Stadt in der Legislative in Bern besser vertreten sollte, als die üblichen gewählten Vertreter», monierte ein Sprecher der FDP.

Schliesslich lehnte das Parlament mit klarer Mehrheit nicht nur Mandate von Regierungsräten in den eidgenössischen Räten ab, sondern beschloss neu, ihnen auch den Einsitz im Kantonsparlament zu untersagen.

Gerangel um Finanzkompetenzen

Der Gemeinderat hat die Stadtregierung zudem bei der Erhöhung der Finanzkompetenzen bei wiederkehrenden Ausgaben zurückgepfiffen. Die Exekutive wollte bei diesen Ausgaben neu bis 200'000 Franken selber entscheiden können, statt wie bisher bis 50'000 Franken. Das Parlament bewilligte aber nur einen Kompromiss von 100'000 Franken.

Sich selber genehmigte der Gemeinderat ebenfalls eine Verdoppelung der Entscheidungskompetenz bei den wiederkehrenden Ausgaben auf zwei Millionen Franken. Zudem will das Stadtparlament in Zukunft auch bei neuen Informatikausgaben mitbestimmen sofern sie über zwei Millionen Franken liegen.

Als weitere inhaltliche Änderung beschloss der Gemeinderat, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein virtuelles Parlament in ausserordentlichen Lagen. Auslöser des Vorstosses ist die Coronavirus-Pandemie, welche wegen der Infektionsgefahr Parlamentssitzungen zur Herausforderung macht.

Die totalrevidierte Verfassung wird nun von der Redaktionskommission des Gemeinderates bearbeitet und kommt dann wieder vor das Parlament. Dieses wird dann die Schlussabstimmung über die neue Gemeindeordnung durchführen. FDP und SVP haben aber bereits angekündigt, gegen die Vorlage zu stimmen. Ihnen gehen viele inhaltliche Änderungen zu weit.

Zurück zur Startseite

uj, sda