Schutzmassnahmen Wenige Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in Zürich

olgr, sda

31.5.2022 - 11:04

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich hat im vergangenen Jahr 58 Kinder und Jugendliche fremdplatziert. (Symbolbild)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich hat im vergangenen Jahr 58 Kinder und Jugendliche fremdplatziert. (Symbolbild)
Keystone

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich hat 2021 insgesamt 991 neue Beistandschaften angeordnet. Während die neuen Massnahmen bei Kinder und Jugendlichen im Vergleich zum Vorjahr stabil blieben, gab es bei den Erwachsenen eine deutliche, aber nicht aussergewöhnliche Zunahme.

Keystone-SDA, olgr, sda

Im vergangenen Jahr erliess die Kesb Stadt Zürich 530 neue Erwachsenenschutzmassnahmen, wie sie am Dienstag mitteilte. Das waren deutlich mehr als 2020, als 474 Beistandschaften angeordnet wurden.

Gewisse Schwankungen gebe es immer, hält die Kesb in den Unterlagen zu einem Mediengespräch diesbezüglich fest. Von 2016 bis 2021 sei die Zahl der volljährigen Wohnbevölkerung in der Stadt Zürich zudem um 4,3 Prozent gewachsen, die Zahl der neuen Erwachsenenschutzmassnahmen im selben Zeitrum um 5,2 Prozent.

Bei den Neuanordnungen von Kindesschutzmassnahmen gab es praktisch keine Veränderungen: 2021 wurden 461 gezählt, 2020 waren es 460. In den Jahren davor schwankte die Zahl zwischen 351 und 422.

Die Kesb der Stadt Zürich hat – wie die zwölf weiteren Kesb-Behörden im Kanton – den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familien dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind.

Kinder ab sechs Jahren werden angehört

Dabei nimmt die Kesb auch Fremdplatzierungen vor. Kinder und Jugendliche werden, da es sich um einen starken Eingriff in die Rechte der Eltern handelt, aber nur selten ausserhalb der eigenen Familie untergebracht, wie es am Mediengespräch hiess.

Es müsse eine schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohl vorliegen. Zudem müssten mildere Massnahme gescheitert sein oder von vornherein als aussichtslos erscheinen. Ab dem Alter von sechs Jahren werden alle Kinder persönlich angehört.

In der Stadt Zürich kommen auf 10'000 Minderjährige etwa 8 Platzierungen. Im vergangenen Jahr brachte die Kesb Stadt Zürich 58 Minderjährige ausserhalb ihrer Familie in Heimen oder bei Pflegefamilien unter. Seit 2016 schwankte die Zahl jeweils zwischen 54 und 73.