Coronavirus – Schweiz Winterthur erlaubt Gastrobetrieben Zelte und Aussenheizungen

leph, sda

12.11.2020 - 08:42

Der Winterthurer Stadtrat erlaubt Gastrononomiebetrieben aufgrund der Coronakrise Aussenheizungen. Betrieben werden müssen diese jedoch mit Holz, beispielsweise mit Holzpellets. (Symbolbild)
Der Winterthurer Stadtrat erlaubt Gastrononomiebetrieben aufgrund der Coronakrise Aussenheizungen. Betrieben werden müssen diese jedoch mit Holz, beispielsweise mit Holzpellets. (Symbolbild)
sda

Der Winterthurer Stadtrat will die Gastrobranche in der Coronakrise unterstützen, indem er einzelne Vorschriften lockert. Zelte und holzbetriebene Aussenheizungen werden deshalb bis Ende März 2021 auf dem gesamten Stadtgebiet erlaubt.

Zudem verlängert der Stadtrat die Regelung zur Erweiterung von Aussenflächen bis maximal zum 30. November 2021, wie er am Donnerstag mitteilte.

Die Bewilligung für Zelte und deren Beheizung mit holzbetriebenen Aussenheizungen gelte auf privatem und öffentlichem Grund. Der Einsatz von elektrischen Heizstrahlern oder gasbetriebenen Heizpilzen bleibe jedoch gestützt auf das kantonale Energiegesetz aus ökologischen Gründen nicht erlaubt.

Zurück zur Startseite