Sozialhilfe Winterthur geht gegen unrechtmässigen Sozialhilfebezug vor

SDA

17.3.2020 - 09:28

Winterthur deckt durch standardisierte Kontrollen unrechtmässigen Sozialhilfebezug auf. (Symbolbild)
Winterthur deckt durch standardisierte Kontrollen unrechtmässigen Sozialhilfebezug auf. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die Stadt Winterthur macht es Sozialhilfebetrügern schwer. Unrechtmässige Bezüge werden grösstenteils durch die interne Revision oder die Sozialarbeitenden selbst aufgedeckt. Im Jahr 2019 wurden in 302 Fällen Unterstützungsgelder zurückgefordert.

Über 90 Prozent aller unrechtmässigen Sozialhilfebezüge wurden dank standardisierter interner Kontrollen und der Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden der Sozialen Dienste entdeckt, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Präventiv wirkt die engere Begleitung der Sozialhilfebeziehenden durch Sozialarbeitende, wie sie dank der Senkung der Falllast möglich wurde.

Jährliche Überprüfung hat sich bewährt

Die interne Revision arbeitet unabhängig von den Sozialarbeitenden und überprüft jährlich jeden Sozialhilfefall. Diese Aufgabenteilung sei spezifisch für Winterthur und habe sich bewährt, schreibt die Stadt. Die Fallrevision kontrolliert standardmässig alle relevanten Angaben, unter anderen Wohn- und Steuerdaten, Bankauszüge, Motorfahrzeugregister und Auszüge aus dem individuellen AHV-Konto.

2019 wurden 302 Rückforderungen (Vorjahr: 284) gemäss Sozialhilfegesetz gestellt, bei total 4856 Fällen in der Sozialhilfe und Asylfürsorge. Der Median lag bei 1428 Franken pro Rückforderung, die Hälfte der Fälle lag also unter diesem Betrag. In aller Regel erfolgte dann keine Strafanzeige, ausser bei Betrug und im Wiederholungsfall.

In 80 Fällen wurde eine Strafanzeige geprüft. 48 dieser Fälle wurden von der Fallrevision aufgedeckt (Vorjahr 28) und 25 von den Sozialarbeitenden (Vorjahr 32). Sieben Hinweise stammten von Dritten. Zur Anzeige gebracht wurden 53 Fälle, einige sind noch pendent.

Ein typisches Beispiel für unrechtmässigen Sozialhilfebezug, den die Fallrevision aufgedeckt hat, ist Arbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Festgestellt wurde dies, weil auf dem Bankkonto eines Klienten unregelmässige Lohneinnahmen eingingen. In diesem Fall forderten die Sozialen Dienste 4400 Franken zurück und reichten Strafanzeige ein. Die offensichtliche Arbeitsfähigkeit des Klienten sei Basis der weiteren Arbeitsintegration, schreibt die Stadt.

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