Der Winterthurer Stadtrat schlägt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer sich mit einer speziellen Form von Vorstössen in den politischen Prozess einbringen können. Zudem sollen die Stadträte nicht mehr gleichzeitig dem National- oder Ständerat angehören dürfen.
Der Winterthurer Stadtrat hat seinen Entwurf zur Totalrevision der Gemeindeordnung an das Stadtparlament überwiesen. Mit dem Ausländer-Vorstoss soll eine Neuheit im Kanton Zürich eingeführt werden, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.
100 Unterschriften nötig
Zur Einreichung eines Ausländer-Vorstosses beim Stadtparlament sollen gemäss der Weisung 100 Unterschriften benötigt werden. Analog dazu soll auch ein Jugend-Vorstoss geschaffen werden. Für diesen wären dann 50 Unterschriften nötig.
Neu regeln will der Stadtrat auch die Unvereinbarkeit von bestimmten Ämtern. So soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass amtierende Winterthurer Stadträte gleichzeitig Mitglied von National- oder Ständerat sind. Lediglich eine Übergangsfrist von sechs Monaten soll zulässig sein, wenn ein Stadtratsmitglied in einen der beiden eidgenössischen Räte gewählt wird.
Auftrieb erhielt die Diskussion um die Unvereinbarkeit der Ämter in Winterthur in den vergangenen Jahren unter anderem durch die Nationalratskandidaturen von Stadträtin Barbara Günthard-Maier (FDP).
Zürich will «Lex Wagner» aufheben
Mit vorgesehenen Verbot des Doppelmandats fordert der Winterthurer Stadtrat genau das Gegenteil wie der Zürcher Stadtrat: Dieser schlägt in der laufenden Revision der Gemeindeverordnung vor, das bestehende Verbot aufzuheben.
Die in Zürich «Lex Wagner» genannte Bestimmung wurde 1988 eingeführt, um den diesbezüglichen Ambitionen des damaligen Stadtpräsidenten Thomas Wagner (FDP) eine Abfuhr zu erteilen.
Zurück zur Startseite