Die Abstimmung über den Ersatzneubau des Winterthurer Sekundarschulhauses Wallrüti ist gültig. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurrenten gleich doppelt abblitzen lassen. Inhaltlich gebe es an den Informationen der Stadt nichts zu bemängeln. Ausserdem habe der Rekurrent seine Beschwerde zu spät eingereicht.
Ein Winterthurer Stimmbürger legte gegen die Abstimmung Rekurs ein, weil er die Informationspolitik der Stadt kritisierte. Mit diesen wenigen Informationen habe er sich gar kein Bild machen können. Die Abstimmung vom Mai 2019 sei ungültig und deshalb zu wiederholen.
Nach dem Bezirksrat ist nun aber auch das Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass die Abstimmungsunterlagen in Ordnung waren. Die Erläuterungen seien kurz, sachlich und gut verständlich abgefasst, dazu habe es eine Visualisierung und einen Plan gegeben.
Frist verpasst
Auch die finanziellen Aspekte des Projekts seien thematisiert worden. Es sei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern somit durchaus möglich gewesen, sich ein umfassendes Bild zu verschaffen, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom Montag.
Es liess den Stimmbürger aber auch aus einem anderen Grund abblitzen: Der Rekurrent habe seine Beschwerde ohnehin zu spät eingereicht. Die Frist sei bereits abgelaufen gewesen.
Der Kredit über 28 Millionen Franken wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 84,22 Prozent angenommen.
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