Lichtverschmutzung Zürcher Baudirektion soll die Lichtverschmutzung ausknipsen

fn, sda

31.1.2022 - 12:25

Die Lichter der Stadt Zürich erhellen den Nachthimmel über Tagelswangen.
Die Lichter der Stadt Zürich erhellen den Nachthimmel über Tagelswangen.
Keystone

Der Kanton Zürich strahlt in der Nacht zu hell: Der Kantonsrat hat am Montag deshalb entschieden, dass die Baudirektion das Thema Lichtverschmutzung angehen soll. Im Richtplan sollen dafür etwa «dunkle Zonen» definiert werden.

Keystone-SDA, fn, sda

Wirklich dunkel ist es in der Schweiz auch in der Nacht nicht: Weniger als ein Fünftel der Fläche des Landes ist nachts wirklich finster. Der Grossraum Zürich strahlt dabei besonders hell, auch über den Kanton hinaus, mit Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Ruheperioden und Wachstum können wegen der nächtlichen Beleuchtung durcheinandergeraten, weshalb Lichtverschmutzung mittlerweile offiziell als Umweltverschmutzung gilt. Dunkle Zonen gibt es im Kanton Zürich jedoch nur noch zwischen Zell im Tösstal und Wald, im Weinland, im Wehntal und im Süden bei Schönenberg und Hütten.

Kantonsrätinnen von SP, GLP und Mitte forderten in einer Motion deshalb, dass sich der Zürcher Regierungsrat der Thematik annimmt und rechtliche Grundlagen für dunkle Landschaften schafft, etwa über den Richtplan. Dort könnten «dunkle Zonen» ausgewiesen werden.

SVP: Massnahmen «kaum durchsetzbar»

Der Kantonsrat überwies die Motion am Montag ganz knapp mit 84 zu 83 Stimmen an den Regierungsrat. Dieser muss nun innert zweier Jahre eine Vorlage dazu ausarbeiten. Die Regierung war eigentlich freiwillig bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen – jedoch nur in Form eines Postulats. Dieses hätte jedoch lediglich einen weiteren Bericht ausgelöst, keine konkreten Massnahmen wie nun die Motion.

SVP und FDP waren gegen kantonale Massnahmen gegen Lichtverschmutzung. Diese seien «kaum durchsetzbar», fand die SVP. Zudem sei einer der Hauptgründe für die Lichtverschmutzung das Bevölkerungswachstum. Die FDP argumentierte, dass Massnahmen eher auf Bundesebene oder direkt bei den Gemeinden anzugehen seien, etwa bei Gestaltungsplänen.