Kriminalität Zürcher Bericht zu Härtefallklausel: «Ausschaffung ist die Regel»

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11.11.2021 - 09:43

Seit Annahme der Ausschaffungsinitiative werden Ausländer, die eine Katalogtat begehen, automatisch des Landes verwiesen. Die Justiz kann jedoch auch Ausnahmen machen und die Härtefallklausel anwenden. (Archivbild)
Seit Annahme der Ausschaffungsinitiative werden Ausländer, die eine Katalogtat begehen, automatisch des Landes verwiesen. Die Justiz kann jedoch auch Ausnahmen machen und die Härtefallklausel anwenden. (Archivbild)
Keystone

Anders als die SVP vermutet hatte, wendet die Zürcher Justiz die Härtefallklausel bei kriminellen Ausländern nicht übermässig häufig an. Eine Auswertung des vergangenen Jahres zeigt, dass die Härtefallklausel nur in 15 Prozent der Fälle zum Einsatz kam.

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«Ausschaffung ist die Regel», zu diesem Schluss kommen Regierungsrat und die Zürcher Gerichte, wie sie am Donnerstag mitteilten. Die Gerichte hatten im vergangenen Jahr in 418 Fällen zu prüfen, ob ein krimineller Ausländer ausgeschafft werden soll.

In 352 Fällen ordneten die Gerichte eine Landesverweisung an. Dies entspricht einem Anteil von 84 Prozent. Nur in 62 Fällen (15 Prozent) wandten die Gerichte die Härtefallklausel an, etwa weil ein Verurteilter bereits sehr gut integriert, in der Schweiz geboren oder aufgewachsen war. In vier weiteren Fällen (1 Prozent) verzichtete das Gericht aus anderen Gründen auf eine Ausschaffung.

Während Landesverweisungen nur von Gerichten angeordnet werden können, kann die Härtefallklausel auch von der Staatsanwaltschaft angewendet werden, und zwar bei Strafverfahren, die mit einem Strafbefehl enden. Dies sind meist weniger schwerwiegende Taten.

Im vergangenen Jahr wandte die Staatsanwaltschaft die Härtefallklausel bei 70 Fällen an, dies entspricht 16 Prozent aller Strafbefehlsverfahren. Die Zahlen zeigen, dass die Härtefallklausel im Kanton Zürich tatsächlich nicht übermässig angewendet wird.

Auslöser war Statistik des Bundes

Die Zürcher Gerichte werden diese Auswertung fortan jedes Jahr publizieren, wie sie in der Mitteilung schreiben. Untersucht wurde die Ausschaffungspraxis auf Anweisung des Kantonsrates, respektive wegen eines Vorstosses der SVP/EDU-Fraktion.

Grund für diesen Vorstoss war eine vom Bund publizierte Statistik über die Ausschaffungen der vergangenen Jahre. Diese zeigte, dass nur 58 Prozent der verurteilten Ausländer abgeschoben wurden. Bei den restlichen 42 Prozent kam die Härtefallklausel zum Einsatz – sehr zum Ärger der SVP, welche den Volkswillen missachtet sah.

SVP vermisste die «pfefferscharfe Umsetzung»

Eine «pfefferscharfe Umsetzung», wie sie bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative versprochen worden sei, sehe wohl anders aus, kritisierte die SVP. Damals sei die Anwendung der Härtefallklausel als «absolute Ausnahme» bezeichnet worden.

Seit Oktober 2016 werden Ausländerinnen und Ausländer, die bestimmte Straftaten, so genannte Katalogtaten, begehen, automatisch aus der Schweiz ausgeschafft. Auslöser für diese Regelung war die Ausschaffungsinitiative der SVP, die vom Volk angenommen worden war.