Wohnpolitik Zürcher Gemeinderat will Wohn-Verordnung neu aufgleisen

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3.4.2024 - 17:52

Bei Ein- und Aufzonungen sollen Bauherren in der Stadt Zürich auch preisgünstige Wohnungen schaffen müssen - wer darin einziehen darf, darüber denkt der Gemeinderat ein weiteres Mal nach. (Symbolbild)
Bei Ein- und Aufzonungen sollen Bauherren in der Stadt Zürich auch preisgünstige Wohnungen schaffen müssen - wer darin einziehen darf, darüber denkt der Gemeinderat ein weiteres Mal nach. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Gemeinderat ist mit seinem eigenen Entscheid unzufrieden: Er hat deshalb am Mittwochabend eine Wohn-Verordnung zur Überarbeitung an die zuständige Kommission zurückgewiesen.

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Am 10. Januar hatte der Gemeinderat in erster Lesung etwas beschlossen, was die AL eine Woche darauf in einer Fraktionserklärung als «nicht unsere beste Performance» bezeichnete. Der Gemeinderat hatte die Einkommenslimiten gestrichen, die für den Bezug von bestimmten preisgünstigen Wohnungen hätten gelten sollen.

Auch der Mittelstand müsse günstigen Wohnraum finden können, hatte die links-grüne Mehrheit ursprünglich noch vorgebracht. Superreiche würden nicht in diese Wohnungen ziehen, da Belegungsvorschriften gelten – so gibt es Dreizimmerwohnungen erst ab zwei Personen.

Der Entscheid, auf Einkommenslimiten zu verzichten, sorgte für grosse Aufregung. Das Ziel der Verordnung werde verfehlt, hielt etwa Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) fest. So würden keine Wohnungen für jene geschaffen, die sie wirklich bräuchten.

Die AL verlangte eine Woche darauf in ihrer Fraktionserklärung einen «Reset»; sie kündigte an, die Vorlage in der Schlussabstimmung so nicht mehr zu unterstützen. Mit einer Mehrheit von 64 Stimmen schickte der Gemeinderat das Geschäft deshalb am Mittwochabend nun zur Überarbeitung zurück.

Inhaltlich ist damit aber noch nichts entschieden. Die SP habe ihre Meinung nicht über den Haufen geworfen, merkte Florian Utz (SP) an. Aber nach der Positionsänderung der AL sei das Geschäft einfach nicht mehr mehrheitsfähig, es müsse deshalb überarbeitet werden.

Das kantonale Planungs- und Baugesetz erlaubt es Gemeinden, in Gebieten, die neu eingezont oder aufgezont werden, einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen zu fordern. Dies als Gegenleistung dafür, dass der Bauherr sein Grundstück besser ausnutzen kann.

Davon will die Stadt Zürich Gebrauch machen. Welche Voraussetzungen für den Bezug einer solchen preisgünstigen Wohnung gelten sollen, darüber wird jetzt die Sachkommission Finanzdepartement erneut brüten. Der Gemeinderat wird dann ein weiteres Mal darüber beraten.