Energiekosten Zürcher Heizkosten-Zustupf muss bis Ende September beantragt werden

fn, sda

12.9.2023 - 11:12

Die Stadt Zürich zahlt erstmals einen Zustupf an die Heizkosten. Der Antrag für die Heizperiode 2022/23 muss jedoch bis Ende September eingereicht werden. (Symbolbild)
Die Stadt Zürich zahlt erstmals einen Zustupf an die Heizkosten. Der Antrag für die Heizperiode 2022/23 muss jedoch bis Ende September eingereicht werden. (Symbolbild)
Keystone

Die Stadt Zürich zahlt ärmeren Bewohnerinnen und Bewohnern mit Gas-, Öl- und Holzheizungen neuerdings eine Zulage an die Heizkosten. Allerdings müssen sich die Betroffenen nun beeilen. Die Stadt hat am Dienstag mitgeteilt, dass Gesuche für die Heizperiode 2022/23 bis Ende September eingereicht werden müssen.

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Die Frist für die Antragstellung sei in diesem Jahr sehr kurz, räumte der Stadtrat in seiner Mitteilung ein. Betroffene müssten rasch handeln und das entsprechende Gesuch bis Ende September einreichen. Die potentiell anspruchsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner werden in den nächsten Tagen einen Brief dazu erhalten.

Die Stadt rechnet mit rund 25'000 Gesuchen. Die Kosten für die erstmalige Ausrichtung des Heizkosten-Zustupfs schätzt die Stadt auf rund 19 Millionen Franken. Das Geld soll über einen dringlichen Nachtragskredit bewilligt werden.

Der Gemeinderat hatte die Heizkostenzulage erst diesen Mai beschlossen. Die Höhe ist abhängig von der Art der Heizung und der Zahl der Bewohnenden. Für einen Ein-Personenhaushalt mit Holzheizung gibt es beispielsweise 262 Franken. Fünf-Personenhaushalte mit Öl- oder Gasheizung erhalten 1445 beziehungsweise 1547 Franken.

Rund 80'000 sind «einkommensschwach»

Als «einkommensschwach» gelten in der Stadt Zürich rund 80'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Sie beziehen zwar keine Sozialhilfe und keine Ergänzungsleistungen, sind aber auf Prämienverbilligung angewiesen.

Wie lange es den Heizkosten-Zuschlag geben wird, ist noch offen. Auf eine zeitliche Beschränkung hatte der Gemeinderat bei der Beratung des Geschäfts verzichtet. Der Stadtrat muss aber nach drei Jahren einen Bericht vorlegen. Dieser wird aufzeigen, wie die Zulage wirkt und ob es sie auch in Zukunft braucht.