Kriminalität Zürcher Kantonsrat: Elektronische Fussfesseln neu auch bei Stalkern

fn, sda

13.9.2021 - 09:06

Elektronische Fussfesseln sollen ab Januar 2022 auch gegen Stalker eingesetzt werden. Die Geräte zeichnen auf, wo sich ein Täter aufhält und ob er den vorgeschriebenen Abstand zum Opfer einhält. (Archivbild)
Elektronische Fussfesseln sollen ab Januar 2022 auch gegen Stalker eingesetzt werden. Die Geräte zeichnen auf, wo sich ein Täter aufhält und ob er den vorgeschriebenen Abstand zum Opfer einhält. (Archivbild)
Keystone

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Künftig wird Electronic Monitoring, umgangssprachlich elektronische Fussfessel genannt, auch bei zivilrechtlichen Verfahren eingesetzt werden.

Keystone-SDA, fn, sda

Bisher waren elektronische Fussfesseln, welche den Aufenthaltsort der Person kontrollieren, nur bei Strafverfahren erlaubt. Der Kantonsrat hat am Montag nun aber in erster Lesung eine notwendige Gesetzesänderung beschlossen, die mehr Anwendungen zulassen wird.

Neu sollen elektronische Fussfesseln etwa auch bei Stalkern oder Gewalttätern eingesetzt werden, um festhalten zu können, wo sich ein Täter aufhält.

Bundesvorgabe

Die Vorlage war von links bis rechts unbestritten. Viel gesetzgeberischen Spielraum hatte der Kantonsrat ohnehin nicht, da diese Änderung eine Umsetzung von Bundesvorgaben ist.

Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt. Die Änderung auf kantonaler Ebene tritt auf Januar 2022 in Kraft, gleichzeitig mit der Vorgabe des Bundes.