Coronavirus – Schweiz Zürcher Kantonsrat genehmigt Budget-Beschlüsse an der Urne

fn, sda

16.11.2020 - 17:36

Gemeindeversammlungen sind zwar trotz Corona-Pandemie erlaubt. Viele Stimmberechtigte sind aber unsicher, ob sie hingehen sollen oder nicht. Der Kantonsrat erlaubt es den Gemeinden nun, stattdessen Urnenabstimmungen durchführen zu können. (Symbolbild)
Gemeindeversammlungen sind zwar trotz Corona-Pandemie erlaubt. Viele Stimmberechtigte sind aber unsicher, ob sie hingehen sollen oder nicht. Der Kantonsrat erlaubt es den Gemeinden nun, stattdessen Urnenabstimmungen durchführen zu können. (Symbolbild)
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Urnenabstimmung statt Gemeindeversammlung: Wegen der Corona-Pandemie hat der Kantonsrat am Montag ein befristetes Gesetz genehmigt. Es erlaubt Gemeinden, Abstimmungen wie jene übers Budget und den Steuerfuss an der Urne durchzuführen.

Sofern ein Schutzkonzept vorliegt, können Gemeinden zwar nach wie vor Gemeindeversammlungen durchführen. Viele Stimmberechtigte sind aber unsicher, ob sie sich dort dem Risiko einer Ansteckung aussetzen sollen. In einzelnen Gemeinden mussten hingegen auch schon Versammlungen abgesagt werden, weil zu viele Personen auftauchten und der Abstand nicht mehr hätte eingehalten werden können.

Weil nun die Budget-Saison vor der Türe steht, hat der Kantonsrat am Montag im Eilverfahren ein Notgesetz genehmigt. Es erlaubt den Zürcher Gemeinden, Entscheide, für die sonst eine Versammlung nötig wäre, per Urnenabstimmung zu fällen.

Insbesondere die Abstimmung über das Budget und den Steuerfuss kann per Urnenabstimmung passieren. Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne fallen nicht unter dieses Gesetz. Der Rat folgte dabei einem Antrag der GLP. Solche oft komplizierte und gleichzeitig auch nicht dringende Traktanden müssen also warten.

Befristet bis Ende März 2021

Das Gesetz enthält zudem eine «kann"-Formulierung. Die Gemeinden können also selber entscheiden, ob sie für ihr Budget die Möglichkeit der Urnenabstimmung nutzen wollen oder nicht. Zudem ist das Gesetz befristet. Es gilt nur bis Ende März 2021. Was dann passiert, hängt von der Pandemie-Situation ab.

«Das ist ein Notnagel, um die aktuelle Situation zu bewältigen», sagte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) dazu. Das solle nicht Dauerzustand werden. Es sei natürlich eine Einschränkung, wenn Stimmberechtigte keine Anträge stellen könnten. Aber in einer Gemeinde, in der das Budget ohnehin genehmigt werde, müsse man die Bevölkerung ja keinem Ansteckungsrisiko aussetzen.

«Nie mehr Gemeindeversammlungen»

Genau diesen «Dauerzustand» befürchteten jedoch einzelne Bürgerliche. Dieses befristete Gesetz sei «unecht und unehrlich», sagte etwa Alex Gantner (FDP, Maur). Das sei ein Präjudiz, das dazu führen könnte, dass es «nie mehr Gemeindeversammlungen geben wird».

Hans-Peter Amrein (Küsnacht), der mit der SVP derzeit im Clinch liegt und deshalb fraktionslos im Rat sitzt, stellte gar einen Rückweisungsantrag. Das Gesetz sei ein Angriff auf die direkte Demokratie und wohl verfassungswidrig. Der Rat lehnte den Antrag aber mit 161 Nein- zu 3 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Weil die Zeit drängt, findet die zweite Lesung bereits in der kommenden Woche statt.

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