EnergieZürcher Kantonsrat will keinen Schongang für die Gaswirtschaft
fn, sda
22.2.2021 - 17:35
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag bei der Debatte um das Energie-Gesetz entschieden, die traditionelle Gaswirtschaft nicht zu schonen. Die Mehrheit will ihr keine Ausnahme gewähren. Die Bürgerlichen wollten eine solche ins Gesetz schreiben.
Der grosse «Killer-Paragraf» wurde vom Kantonsrat bereits Anfang Februar in erster Lesung beschlossen: Vorgesehen ist, dass beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung künftig vollständig auf erneuerbare Energien gesetzt werden muss, etwa auf eine Wärmepumpe.
Ausnahmen soll es gemäss Kantonsrat nur geben, wenn der Einsatz von erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder die Kosten über die Lebensdauer der Anlage mehr als 5 Prozent höher sind. So sollen die heute noch rund 120'000 Öl- und Gasheizungen im Kanton Zürich allmählich verschwinden.
FDP will «kein Technologieverbot»
Die Bürgerlichen versuchten nun am Montag, eine Ausnahme für die Gaswirtschaft im Energie-Gesetz zu verankern. Sie forderten, dass auch ein Anschluss an ein Gasnetz zulässig sein soll, wenn ein wesentlicher Anteil des Gases erneuerbar oder synthetisch sei oder aus Wasserstoff stamme.
Sie wolle «kein Technologieverbot», argumentierte die FDP. Die Klima-Allianz im Kantonsrat lehnte diesen Schongang mit der Gaswirtschaft jedoch ab. Der Minderheitsantrag der Bürgerlichen wurde knapp mit 87 zu 84 Stimmen abgelehnt.
«Biogas ist zu teuer»
Der Grüne Baudirektor Martin Neukom war ebenfalls gegen eine Sonderregelung für die Gaswirtschaft. Es gebe gar kein Gasnetz, das so viel erneuerbare Energie biete. «Biogas ist für Hauseigentümer keine attraktive Lösung, weil es schlichtweg zu teuer ist.»
Dass synthetische Gase irgendwann viel günstiger seien, sei doch sehr unwahrscheinlich. Man müsse leider erkennen, dass viele Investitionen in die Gasnetze Fehlinvestitionen gewesen seien. Ziel der Umweltpolitik sei es aber nicht, Fehlinvestitionen zu schützen.
Hausbesitzer können zu Härtefällen werden
Während für die Gaswirtschaft keine Ausnahme gemacht wird, können Hauseigentümer hingegen bei der Gemeinde versuchen, zum Härtefall zu werden. Das neue Energie-Gesetz enthält eine Härtefallregelung, für den Fall, dass sich ein Hauseigentümer keine Heizung mit erneuerbaren Energien leisten kann oder sonstige Probleme hat.
Stimmt die Gemeinde zu, erhält der Hausbesitzer einen Aufschub bis zur nächsten Handänderung. Die Gemeinde bewilligt dann eine «verhältnismässige Ersatzlösung». Ein Härtefall-Hausbesitzer muss somit noch nicht auf erneuerbare Energien setzen.
Der Kantonsrat hat am Montag das Energie-Gesetz in erster Lesung fertig beraten. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet im März statt. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass das geplante Ende der Öl- und Gasheizungen noch vors Volk kommt. Der Hauseigentümerverband hatte schon vor Beginn der Kantonsrats-Debatte angekündigt, das Referendum zu ergreifen.
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