DrohungZürcher Obergericht befasst sich mit drohendem Kinderarzt
olgr, sda
6.6.2023 - 09:26
Ein Arzt soll nach seiner Entlassung mehrere Vertreter des Kinderspitals mit dem Tod bedroht haben: Das Zürcher Obergericht befasst sich am Dienstagnachmittag mit dem Fall. Dabei wird sich zeigen, ob der Schuldspruch des Bezirksgerichts Bestand haben wird.
olgr, sda
06.06.2023, 09:26
SDA
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im Mai 2022 wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 46-Jährige an einer ganztägigen Mediation vier Repräsentanten des Kinderspitals (Kispi) bedroht hatte.
Wenn er hier nicht zu seinem Recht komme, dann wisse er, wie er dazu kommen könne, soll der in Ägypten geborene Mann gemäss schriftlichem Urteil des Bezirksgerichts an der Mediation gesagt haben. Dabei müsse er seine Finger nicht persönlich dreckig machen, dafür habe er Freunde. Wo er herkomme, würden solche Dinge auch anders erledigt.
In Hungerstreik getreten
Wie dem angefochtenen Urteil zu entnehmen ist, hatte der Kinderarzt, bei einer Einvernahme eingeräumt, an der Mediation im August 2019 wütend geworden zu sein, weil ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen worden sei. Zudem sei er von einem Kispi-Vertreter ausgelacht worden.
Er habe aber lediglich gesagt, dass er kämpfen und seinen Ruf bis zum Tod verteidigen werde. Er habe vor Gericht gehen und mit den Medien sprechen wollen, meinte der Mann, der nach seiner Entlassung auch in einen langen Hungerstreik getreten war. Die Kispi-Vertreter hätten den Kontext seiner Äusserungen geändert, um ihm zu schaden.
«Massiv eskalierter Konflikt»
Alle Beteiligten hätten sich «in einem massiv eskalierten arbeitsrechtlichen Konflikt» befunden, hielt das Bezirksgericht in seinem Urteil fest. Die Aussagen des Arztes würden eher als Untertreibungen erscheinen. Die detaillierten, spontanen Darstellungen der Kispi-Vertreter seien demgegenüber glaubhaft und würden im Kerngeschehen übereinstimmen.
Zudem hätten die Repräsentanten des Kinderspitals glaubhaft vorgebracht, dass sie durch die Aussagen stark verunsichert gewesen seien. Einer liess seine Kinder nicht mehr ins Freie, ein anderer hielt sich nur bei geschlossenen Rollläden zuhause auf – und mehrere von ihnen engagierten nach der Mediation Personenschützer.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren vor Bezirksgericht eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen gefordert. Die Verteidigung pochte auf einen vollumfänglichen Freispruch. Welche Anträge vor Obergericht gestellt werden, wird sich am Dienstagnachmittag zeigen.
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