ProzessZürcher Obergericht spricht bedingte Geldstrafen für Stunt-Fahrt
falu, sda
23.9.2021 - 10:58
Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag bedingte Geldstrafen für zwei junge Männer verhängt: Die beiden waren im Jahr 2018 in angetrunkenem Zustand in einen schief gelaufenen Autostunt verwickelt gewesen – ein Fall von «typischem jugendlichen Leichtsinn», wie es der Richter nannte.
23.9.2021 - 10:58
SDA
Einer liegt auf dem Dach, der andere lehnt sich auf der Beifahrertür sitzend aus dem Auto und filmt, der dritte fährt, beschleunigt auf der rutschigen Schotterstrasse – und verliert die Kontrolle. Der Toyota überschlägt sich auf einer abfallenden Wiese. So soll es sich laut Anklageschrift in einer Mainacht 2018, gegen 2 Uhr morgens, im Bezirk Andelfingen zugetragen haben.
Der Beifahrer hat durch den Unfall eine nur noch zehnprozentige Sehkraft auf dem rechten Auge, auch das linke Auge wurde in Mitleidenschaft gezogen. «Das wird sich nicht mehr ändern», sagte er am Donnerstag vor Gericht. An den Vorfall, durch den er auch ein schweres Schädel-Hirn-Traum erfahren hat, könne er sich nur lückenhaft erinnern.
Der junge Mann auf dem Dach trug unter anderem einen bleibenden Knorpelschaden am linken Fuss davon. Die Schäden spüre er nach wie vor beim Sport, die Tennisschuhe habe er an den Nagel hängen müssen. Auch Fussball «kann ich vergessen», sagte er vor Gericht. Den Vorfall versuche er irgendwie zu verdrängen. Das gemachte Video wolle er nie wieder sehen, er schäme sich dafür.
Leichtsinnige und lebensgefährliche Aktion
Als leichtsinnige und lebensgefährliche Aktion bezeichnete der Richter das damalige Unterfangen. «Eine typische Handlung von jugendlichem Leichtsinn.» Dabei sei auch eine Gefährdung Dritter in Kauf genommen worden.
Es verurteilte den jungen Mann, der auf dem Dach mitgefahren war, wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 8400 Franken und einer zu bezahlenden Busse von 600 Franken. Sein Kollege erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1650 Franken und eine zu bezahlende Busse von 150 Franken. Dazu kommen Gerichts- und Verfahrenskosten.
Die Vorinstanz hatte die beiden Beschuldigten zwar der vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen – aufgrund der erlittenen Verletzungen allerdings ohne eine Strafe zu verhängen. Das Obergericht sah die gesundheitlichen Folgen des Unfalls allerdings nicht mehr als gravierend genug an, um einen Straferlass zu rechtfertigen.
Der Fahrer des Unfallfahrzeugs hatte das Urteil der Vorinstanz akzeptiert. Laut Staatsanwalt übernahm er eine Verantwortung für den Vorfall und wurde im abgekürzten Verfahren verurteilt.
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