CoronavirusZürcher Regierung will nach Pandemie die Verfassung anpassen
olgr, sda
9.3.2023 - 10:34
Nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie will der Zürcher Regierungsrat die Kantonsverfassung anpassen, um für künftige Krisen gerüstet zu sein: Notmassnahmen sollen auch bei wirtschaftlichen und sozialen Notständen möglich sein. Zudem sollen Kredite in dringenden Fällen ohne Referenden gesprochen werden können.
olgr, sda
09.03.2023, 10:34
SDA
Die beiden beabsichtigen Anpassungen der Notstandskompetenz und des Dringlichkeitsrechts würden ausreichen – für ein zusätzliches Notstandsgesetz bestehe hingegen kein Bedarf, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.
Abklärungen, die nach einem Postulat aus dem Kantonsrat erfolgten, hätten gezeigt, dass «die Handlungsfähigkeit aller drei Staatsgewalten auf allen Ebenen während der Coronapandemie grundsätzlich sichergestellt war», heisst es im Protokoll der Regierungsratssitzung.
Handlungsbedarf nach Urteil
Eine Corona-Verordnung hob das Verwaltungsgericht aber auf. Der Regierungsrat hatte Ausfallsentschädigungen an Kindertagesstätten und Tagesfamilien-Organisationen ausrichten wollten.
Die Kantonsverfassung setze eine schwere Störung oder unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit voraus, hielt das Gericht fest. Allein zum Schutz vor einem sozialen oder wirtschaftlichen Notstand könne der Regierungsrat keine Verordnung erlassen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll deshalb in der Kantonsverfassung ausdrücklich festgehalten werden, dass Notverordnungen und Notmassnahmen auch bei wirtschaftlichen und sozialen Notständen möglich sind. Zudem soll darin explizit verankert werden, dass dabei auch von kantonalen Gesetzen abgewichen werden könne.
Schnelle Kredite ermöglichen
Um die Handlungsfähigkeit des Kantons in besonderen Lagen zu verbessern, soll in der Verfassung zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Kantonsrat nicht nur wie bisher Gesetze, sondern auch Verpflichtungskredite mit einer Zweidrittel-Mehrheit dringlich in Kraft setzen kann und ein Referendum dagegen aufgeschoben wird.
Der Regierungsrat legt die beiden Anpassungen dem Kantonsrat zur weiteren Debatte vor. Dieser prüft unter anderem im Rahmen einer parlamentarischen Initiative die Notmassnahmen.
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