Kriminalität Zürcher Staatsanwaltschaft klagt zwei Clubbetreiber an

leph, sda

8.3.2024 - 10:03

Im vergangenen Jahr wurden zwei Männer verhaftet, die im Kanton Zürich einen illegalen Club betrieben haben sollen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben in dem Fall. (Symbolbild)
Im vergangenen Jahr wurden zwei Männer verhaftet, die im Kanton Zürich einen illegalen Club betrieben haben sollen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben in dem Fall. (Symbolbild)
Keystone

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Männer aus Nordmazedonien erhoben. Sie sollen zwischen 2017 und 2020 in einem Club im Kanton Zürich systematisch Dutzende von Frauen aus Ost- und Südosteuropa illegal beschäftigt haben.

Keystone-SDA, leph, sda

Die beiden Hauptbeschuldigten aus Nordmazedonien im Alter von 40 und 43 Jahren wurden aufgrund eines internationalen Haftbefehls im Ausland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die beiden Männer sassen mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Sie sollen rund 60 Frauen aus ost- und südosteuropäischen Ländern rekrutiert und in einem als Verein organisierten Club im Kanton Zürich ohne entsprechende Bewilligung als Barkeeperinnen, Sängerinnen, Tänzerinnen oder Animierdamen beschäftigt haben.

Die Frauen sollen nur minimale Löhne erhalten haben, Sozialleistungen wurden nicht entrichtet. Untergebracht wurden die Frauen in verschiedenen Wohnungen, die von Strohmännern angemietet wurden.

Den beiden Hauptbeschuldigten werden weitere Delikte vorgeworfen, unter anderem den unrechtmässigen Bezug eines Coronakredites für den Club in der Höhe von 40'000 Franken.

Gegen die beiden Hauptbeschuldigten hat die zuständige Staatsanwaltschaft kürzlich Anklage beim Bezirksgericht Dietikon erhoben. Gegen sechs weitere Personen sind Verfahren hängig. Es handelt sich um Männer im Alter zwischen 28 und 52 Jahren aus Nordmazedonien, Deutschland, Bulgarien und Spanien. Ihnen wird vorgeworfen, den Club der beiden Hauptbeschuldigten übernommen und mit dem illegalen Geschäftsmodell weitergeführt zu haben.