SozialhilfeZürcher Stadtrat kämpft weiter für wirtschaftliche Basishilfe
leph, sda
20.12.2021 - 10:27
Der Zürcher Stadtrat will das Projekt wirtschaftliche Basishilfe nicht aufgeben und zieht den negativen Entscheid des Bezirksrats dazu an den Regierungsrat weiter. Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich finanziert das Projekt in der Zwischenzeit weiter.
Keystone-SDA, leph, sda
20.12.2021, 10:27
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Der Stadtrat ist weiterhin der Ansicht, dass das Projekt nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst, wie er am Montag mitteilte. Er zieht den Entscheid des Bezirksrats deshalb an die nächsthöhere Instanz, den Regierungsrat, weiter.
Wie am 10. Dezember bekannt wurde, entschied der Bezirksrat, dass die wirtschaftliche Basishilfe gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes verstosse. Der Stadtratsbeschluss zur Finanzierung des Pilotprojekts wurde deshalb aufgehoben.
Einer allfälligen Beschwerde dagegen entzog der Bezirksrat die aufschiebende Wirkung. Die Stadt musste die Zahlungen deshalb per sofort einstellen.
Reformierte Kirche übernimmt vorerst die Kosten
Während der Rechtsstreit andauert, soll es nun von der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich finanziert werden. Die Kirchenpflege habe zu diesem Zweck einen Beitrag von 100'000 Franken gesprochen, teilte die Kirchgemeinde ebenfalls am Montag mit. Das Geld soll zurückbezahlt werden, falls die Stadt den Rechtsstreit gewinnt und das Projekt fortführen darf.
Es gehöre zum Kernauftrag der Kirche, für Notleidende da zu sein, wird Kirchenpflegepräsidentin Annelies Hegnauer zitiert. Gerade in der Weihnachtszeit und mitten in der Corona-Pandemie müsse man verhindern, dass Unterstützung für die Schwächsten wegfalle.
Gemäss Stadtrat wurden seit Beginn des Projekts 115 Personen – 68 Erwachsene und 47 Kinder – finanziell unterstützt. Insgesamt wurden 123'912 Franken ausbezahlt. Während anfänglich vor allem Sans-Papiers das Angebot nutzten, waren es zuletzt mehrheitlich Menschen, die über eine B- oder C-Aufenthaltsbewilligung verfügen.
Die Stadt zahlt die Gelder jedoch nicht direkt aus. Dafür zuständig sind verschiedene beteiligte Hilfswerke.
Bezug von Sozialhilfe kann zur Ausweisung führen
Kern des Streits sind gesetzliche Bestimmungen, gemäss denen der Bezug von regulärer Sozialhilfe bei Ausländern zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz führen kann. Gegner des Projekts werfen dem Stadtrat vor, diese Bestimmungen gezielt umgehen zu wollen, was widerrechtlich sei.
Der Stadtrat hingegen hält ein solches Angebot für unabdingbar, um extreme Formen der Armut zu verhindern. Gerade während der Corona-Pandemie seien zahlreiche Menschen, die bereits vorher in wirtschaftlich prekärer Situation lebten, in die Armut abgerutscht.
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