GeldspieleZürcher stimmen wohl im Juni 2021 über «Einarmige Banditen» ab
fn, sda
16.11.2020 - 15:30
Sollen «Einarmige Banditen» in Zürcher Restaurants wieder erlaubt werden oder nicht? Es zeichnet sich ab, dass das Volk darüber entscheiden muss. (Symbolbild)
sda
Zürcher Beizen sollen ab 2021 wieder «Einarmige Banditen» aufstellen dürfen, also Geschicklichkeits-Spielautomaten mit tiefen Einsätzen. Der Kantonsrat hat dies am Montag in zweiter Lesung so beschlossen. Zahlreiche Ratsmitglieder wollen dies verhindern.
Es sei nicht sinnvoll, ausserhalb von Casinos Geldspielautomaten aufzustellen, sagte Beat Monhart (EVP, Gossau). Damit würden die Spielersperren in den Casinos ad absurdum geführt. Sage der Rat hier Ja, stelle die Geldspielindustrie rund 1000 Apparate in Lokalen auf.
Schon in der ersten Lesung hatten sich Grüne, EVP und EDU gegen das Aufstellen von «Einarmigen Banditen» gewehrt. Die Ratsmehrheit will die Geräte aber erlauben und genehmigte das Gesetz in der Schlussabstimmung mit 113 zu 47 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Spielsucht-Gefahr sei vernachlässigbar. Schliesslich seien die Einsätze tief und entsprechend mager würden auch die Gewinne ausfallen. An diesem jahrzehntealten Verbot festzuhalten, sei nicht mehr zeitgemäss und nicht verhältnismässig.
Seit den 1990er-Jahren verboten
Im Kanton Zürich sind diese Automaten seit den 1990er-Jahren verboten. Damals stimmte das Zürcher Volk gleich drei mal gegen die Aufhebung des Verbotes.
Nun kommt es voraussichtlich zu einer vierten Abstimmung: Die Geldspiel-Kritiker um Grüne, EVP und SVP/EDU kündigten im Rat an, das Behördenreferendum zu ergreifen. Dafür benötigen sie 45 Stimmen von Kantonsrätinnen und Kantonsräten, was sie schaffen dürften, wenn auch noch Vereinzelte anderer Parteien mitmachen.
Wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) sagte, kommt die Vorlage – sofern das Referendum dagegen definitiv zustande kommt – im Juni 2021 vors Volk. Eigentlich sollte das neue Geldspielgesetz bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten, so verlangte es der Bund. Dieses Datum könnte bei einer Volksabstimmung nun nicht mehr eingehalten werden.
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