Zürcher Straftäter «Carlos» erhält keine Entschädigung vom Kanton

SDA

25.3.2021 - 09:10

Das Gericht stufte die Haftbedingungen von «Carlos» zwar als Persönlichkeitsverletzung ein. Geld erhält er deswegen aber nicht. (Archivzeichnung)
Das Gericht stufte die Haftbedingungen von «Carlos» zwar als Persönlichkeitsverletzung ein. Geld erhält er deswegen aber nicht. (Archivzeichnung)
Keystone

Das Zürcher Bezirksgericht heisst die Klage des jungen Straftäter «Carlos» gegen seine Haftbedingungen teilweise gut. Die geforderten 40'000 Franken Entschädigung erhält er jedoch nicht.

25.3.2021 - 09:10

Das Bezirksgericht gab «Carlos» zwar recht und beurteilte die Haftbedingungen im Gefängnis Pfäffikon als persönlichkeitsverletzend. Die Geldforderung lehnte das Gericht jedoch aus formellen Gründen ab, wie es am Donnerstag mitteilte.

«Carlos», der inzwischen auch unter seinem echten Namen Brian bekannt ist, hätte diese Forderungen nach Ansicht des Bezirksgerichtes innerhalb des eigentlichen Strafverfahrens stellen müssen. Dieses sei seit März 2017 aber rechtmässig abgeschlossen. Deshalb werde die Klage, was das Geld betrifft, abgewiesen.

Fürsorgepflicht des Staates

Im Gefängnis Pfäffikon wurde Brian das Duschen verweigert, ebenso Spaziergänge im Hof. Eine Zahnbürste durfte er erst nach zehn Tagen nutzen, weil er diese als Waffe hätte einsetzen können. Zu essen erhielt er ausschliesslich belegte Brote. Auch dies eine Sicherheitsmassnahme, weil es dafür kein Geschirr und kein Besteck brauchte.

Der Kanton hatte argumentiert, das Gefängnispersonal habe gar keine andere Wahl gehabt als ihn so zu behandeln. Die Zerstörungswut des muskulösen, jungen Straftäters sei grenzenlos gewesen.

Das Bezirksgericht kam in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zwar ebenfalls zum Schluss, dass Brian aggressiv und renitent war, was einen korrekten und gesundheitswahrenden Strafvollzug «stark erschwerte». Trotzdem habe der Staat eine Fürsorgepflicht.

Haftbedingungen in Pfäffikon laut Gericht unzumutbar

Auch bei schwierigen Gefangenen müsse er für deren Gesundheit und Wohlergehen sorgen, soweit dies möglich und zumutbar sei. Obwohl das Verhalten von Brian eine absolute Ausnahme gewesen sei, hätte es nach Ansicht des Gerichtes «zumutbare Alternativen» gegeben.

Insgesamt beurteilte das Gericht die Haftbedingungen in Pfäffikon als unzumutbar, menschenunwürdig und persönlichkeitsverletzend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. «Carlos» kann seine Haftungsklage noch ans Ober- und ans Bundesgericht weiterziehen. Der 25-Jährige, der seit seiner Kindheit negativ auffiel, sitzt aktuell in der Strafanstalt Pöschwies in Sicherheitshaft. Der Leiter des Gefängnisses Pfäffikon musste seinen Posten räumen.

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