Coronavirus – Schweiz Zürcher Verwaltungsgericht lässt Maskengegner abblitzen

fn, sda

13.1.2021 - 11:12

Zürcher Maskengegner wehrten sich gegen den "Eingriff in ihre persönliche Freiheit". Das Verwaltungsgericht liess sie abblitzen. (Archivbild)
Zürcher Maskengegner wehrten sich gegen den "Eingriff in ihre persönliche Freiheit". Das Verwaltungsgericht liess sie abblitzen. (Archivbild)
Keystone

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Gruppe von Corona-Skeptikern abblitzen lassen, die sich gegen die Maskenpflicht in Geschäften wehrten. Ein solcher Grundrechtseingriff sei unter bestimmten Voraussetzungen hinzunehmen, so das Verwaltungsgericht.

Die Beschwerde der Maskengegner richtete sich gegen die Maskenpflicht in Zürcher Geschäften, die der Regierungsrat Ende August 2020 verhängt hatte, weil die Ansteckungszahlen im Raum Zürich damals schon wieder deutlich stiegen.

Damals herrschte gerade ein föderaler Flickenteppich an Schutzmassnahmen. Ob beim Einkaufen eine Maske getragen werden musste oder nicht, änderte von Kanton zu Kanton. Erst im Oktober verhängte der Bundesrat dann die Maskenpflicht im ganzen Land.

Wenige Wochen vor der nationalen Maskenpflicht reichten die Zürcher Skeptiker ihre Beschwerde ein und verlangten dabei auch aufschiebende Wirkung. Die Maskenpflicht sollte ihrer Meinung nach per sofort fallen, bis ein gültiges Urteil vorliegt.

Doch nach dem Verwaltungsgericht ging auch das Bundesgericht nicht auf die Forderung um aufschiebende Wirkung ein. Die Masken in Zürcher Geschäften blieben somit. Nun hat das Verwaltungsgericht das eigentliche Urteil gefällt – und die Maskengegner abblitzen lassen.

«Nur mit leichten Unannehmlichkeiten verbunden»

Das Verwaltungsgericht hält den Eingriff in die persönliche Freiheit für rechtmässig, wie es in seinem Urteil schreibt. Das Tragen einer Maske liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig. Zudem sei es zeitlich beschränkt und nur mit leichten Unannehmlichkeiten verbunden.

Die Maskengegner hatten argumentiert, dass es bisher keine wissenschaftlichen Daten darüber gebe, wonach die Ansteckungsgefahr in Geschäften epidemiologisch relevant sei. Hinzu komme, dass viele Masken die Mindestanforderungen für den Schutz vor Viren nicht erfüllen und die Masken falsch getragen und aufbewahrt würden. So könne man gleich auf die Maske verzichten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Skeptiker können es theoretisch noch ans Bundesgericht weiterziehen. Viel Erfolg dürften sie allerdings auch dort nicht haben. Die Maskengegner müssen nun, weil sie vor Verwaltungsgericht verloren haben, die Gerichtskosten in der Höhe von 3400 Franken bezahlen.

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