Datenschutz Zürcher Datenschützer warnt vor Risiken der Digitalisierung

SDA

26.6.2019 - 11:18

Mit der Digitalisierung steigt die Gefahr des Missbrauchs von persönlichen Daten und digitalen Identitäten. Das Bewusstsein dafür sei bei der öffentlichen Verwaltung noch zu wenig vorhanden, warnt der Zürcher Datenschutzbeauftragte. Die Digitalisierung werde damit zur «Hochrisikostrategie mit unberechenbarem Ausgang»

Umfragen zeigten, dass die Bürgerinnen und Bürger grossen Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten legen. Doch obwohl immer mehr sensitive Daten verwendet werden, müsse der Datenschutzbeauftragte feststellen, dass vielfach die notwendigen Massnahmen für den Schutz und die Sicherheit der Daten ungenügend umgesetzt seien, teilte dieser am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts 2018 mit.

Von der Datenverarbeitung sind alle Bürgerinnen und Bürger umfassend betroffen, sei es im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich, im Kindes- und Erwachsenenschutz oder bei Polizei und Strafverfolgung.

Daten nicht unverhältnismässig publizieren

Im Vergleich zum analogen Zeitalter ist es heute einfach, grosse Mengen von Informationen schnell weiterzuleiten. Persönliche Daten dürfen jedoch nur dann weitergegeben werden, wenn dafür klare rechtliche Bestimmungen vorliegen. Ausserdem dürfen nur diejenigen Daten weitergegeben werden, die für den Empfänger geeignet und erforderlich sind.

So verpflichtet ein neues Bundesgesetz die Schulen dazu, gewisse Informationen über den definitiven Schulausschluss von ausländischen Schulkindern an das Migrationsamt zu melden. Es dürfe aber nicht das ganze Dossier über eine Person weitergegeben werden, sondern nur die Informationen, die das Migrationsamt für seine Entscheide benötigt, schreibt der Datenschutzbeauftragte.

Auch bei digitalen Stromzählern, sogenannten Smart Metern, dürften die Daten nur zum definierten Zweck verwendet werden, etwa für die Erstellung von Rechnungen. Denn die Verbrauchsdaten liessen umfassende Rückschlüsse zu, etwa auf persönliche Gewohnheiten, den Tagesablauf oder An- und Abwesenheiten.

Als weiteres Beispiel aus seiner Tätigkeit nennt der Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl die Publikation von Baugesuchen. So sei die Adresse eines Einwohners im Baugesuch online gestellt worden, obwohl er seine Daten bei der Einwohnerkontrolle gesperrt hatte.

Dies sei zwar rechtlich zulässig, jedoch dürfe das Gesuch nur so lange wie notwendig im Internet stehen und es müssten Massnahmen getroffen werden, damit es nicht von Suchmaschinen indexiert werden könne.

Sicherheit der Daten nicht nachhaltig verbessert

Besonders sensitiv sei der Umgang mit Gesundheitsdaten. Bei Kontrollen stellt der Datenschutzbeauftragte jedoch immer wieder unzureichende Massnahmen zum Schutz der Daten und ihrer Sicherheit fest. Mit der Einführung elektronischer Patientendossiers werde der sorgfältige Umgang mit den Daten noch wichtiger.

Auch die Forschung habe ein grosses Interesse an Gesundheitsdaten. Das Risiko für die Privatsphäre der Betroffenen sei jedoch beträchtlich. Und der technologische Fortschritt erleichtere die erneute Zuordnung von vermeintlich anonymisierten Daten zu einzelnen Personen. Unklar sei, ob in Zukunft Gesundheitsdaten überhaupt noch wirksam anonymisiert werden könnten, heisst es im Tätigkeitsbericht.

Auch bei Sicherheitschecks von Webanwendungen fand der Datenschutzbeauftragte immer wieder grundlegende Sicherheitsmängel. Bei zwei öffentlichen Organen gelangten persönliche Daten über das Internet in die Öffentlichkeit, so waren etwa Bewerbungsunterlagen online einsehbar. Insgesamt habe sich die Sicherheit der Daten nicht nachhaltig verbessert, schreibt der Datenschutzbeauftragte.

Digitalisierung und Datenschutz

Dabei wächst die Menge der sensitiven Daten rasant und auch der Kanton Zürich treibt die Digitalisierung voran. Um das Vertrauen der Bevölkerung in die neuen Datenbearbeitungen zu erhalten, müsse dem Datenschutz der notwendige Stellenwert eingeräumt werden, heisst es im Bericht.

Für die zunehmend anspruchsvolleren Aufgaben brauche es zusätzliche Ressourcen für den Datenschutzbeauftragten. Ohne diese werde die Digitalisierung zu einem «nicht einschätzbaren Wagnis für die Bürgerinnen und Bürger».

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