LiegenschaftenZürcher Gemeinderat akzeptiert Niederlage beim Bauernhof «Hägi»
SDA
3.6.2020 - 18:21
Der Verkauf des Bauernhofes «Hägi» im Mettmenstetten wird rechtsgültig, und die Interessenten müssen nicht nachzahlen. Der Zürcher Gemeinderat wird gegen den Entscheid des Bezirksrats nicht rekurrieren.
Vor zwei Wochen beschied der Zürcher Bezirksrat, dass der Gemeinderat gegen geltendes Recht verstiess, indem er den Verkauf des Bauernhofes indirekt blockierte. Am Mittwochabend lenkte der Zürcher Gemeinderat nun ein und zieht damit den Beschluss des Bezirksrats nicht weiter.
Der Bauernhof «Hägi» in Mettmenstetten gehört der Stadt Zürich. Der Stadtrat hatte das denkmalgeschützte Haus ursprünglich nicht an die dort wohnende Familie verkaufen wollen, die dafür 1,15 Millionen Franken bot. Stattdessen plante er, das Haus an eine andere Familie zu verkaufen, die den Verkehrswert von 1,41 Millionen Franken zahlen wollte.
Eine seltene Allianz aus FDP und SP setzte im Stadtparlament aber durch, dass das Haus an die Bewohner verkauft wird, obwohl sie 260'000 Franken weniger boten.
Der Stadtrat setzte einen entsprechenden Auftrag des Gemeinderates durch und legte diesem das ausgearbeitete Verkaufsgeschäft zur Bewilligung vor. Doch im Dezember 2019 besann sich der Gemeinderat eines anderen. Er bewilligte zwar den Abschluss des Kaufvertrags mit den Mietern, aber nicht den dazu notwendigen Einnahmeverzicht von 260'000 Franken.
Das wiederum wollte der Stadtrat nicht akzeptieren. Er wehrte sich erfolgreich mit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige vor dem Bezirksrat. Der Bezirksrat gab dem Stadtrat Recht.
Ehemalige Arbeitsstätte für Suchtkranke
Die Liegenschaft in Mettmenstetten war ursprünglich Teil des «Werk- und Wohnhauses zur Weid», einer Institution, die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für suchtkranke und psychisch beeinträchtigte Menschen anbietet. Als diese 2012 in eine Stiftung überführt und aus der Stadtverwaltung ausgegliedert wurde, blieb die Liegenschaft im Eigentum der Stadt. Die Stiftung brauchte das Haus nicht mehr.
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