Sportvereine Zürcher Gemeinderat spricht Jugendsport mehr Geld zu

SDA

27.5.2020 - 18:49

Der Gemeinderat will ausserschulische Sportaktivitäten mit mehr Geld fördern. (Archivbild)
Der Gemeinderat will ausserschulische Sportaktivitäten mit mehr Geld fördern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PHOTOPRESS/CHRISTOPH IMSENG

Der Zürcher Gemeinderat hat den Beitrag zur Förderung des ausserschulischen Jugendsports erhöht. Davon profitieren sollen explizit die Mädchen.

Seit zehn Jahren fördert die Stadt Zürich den ausserschulischen Jugendsport mit jährlich zwei Millionen Franken. In den letzten Jahren stieg jedoch die Anzahl der Anträge von Vereinen und Organisationen beträchtlich, wie der Stadtrat Mitte Juli 2019 mitteilte.

Er beantragte am Mittwochabend dem Gemeinderat darum eine zweimalige Aufstockung von 250'000 Franken in den Jahren 2020 und 2021, die dann auch in den Folgejahren gelten soll. Ab 2021 würden die Fördermittel also 2,5 Millionen Franken betragen.

Dem Gemeinderat war das zu wenig. Für das laufende Jahr erhöhte er den Betrag um 350'000 Franken und für 2021 wachsen die Zuwendungen um nochmals 250'000 Franken. Ab 2021 betragen die Mittel also 2,6 Millionen Franken.

100'000 Franken für Frauensport

Die 100'000 Franken Differenz zum Antrag des Stadtrates sollen ausschliesslich für Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im Jugendsport verwendet werden. Vor allem in Sportarten, in denen dieser Anteil gering ist. Ein Beispiel ist der Fussball. Hier beträgt der Frauenanteil in der Stadt Zürich 13 Prozent.

Die SVP und die GLP stellten sich nicht gegen die allgemeine Erhöhung der Fördermittel, lehnten aber die Frauen-Förderung ab. Diese finanzielle Aufstockung sei ein «Blödsinn», meinte die SVP. Mit Geld könne der Frauen-Anteil in gewissen Sportarten nicht erhöht werden.

Den Grünliberalen ging es bei ihrer Ablehnung um etwas Grundlegendes: Der Gemeinderat soll dem Stadtrat nicht mehr Geld zuweisen, als er beantragte. Die Mehrheit des Gemeinderats folgte aber dem Vorschlag der Kommission und stimmte dem Änderungsantrag zu.

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