Coronavirus – SchweizZürcher Gerichte nehmen Verhandlungsbetrieb wieder auf
SDA
17.4.2020 - 15:40
Das Zürcher Obergericht will nach rund sechswöchiger Pause am 27. April den Verhandlungsbetrieb wieder aufnehmen. (Symbolbild)
Source:KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Friedensrichterämter des Kantons Zürich nehmen den ordentlichen Verhandlungsbetrieb am 27. April wieder auf.
Oberste Priorität habe nach wie vor der Schutz aller beteiligten Personen, teilte das Obergericht am Freitag mit. Verhandlungen würden nur unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen durchgeführt. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, würden Plexiglaswände installiert.
Zudem wird der Zugang zu den Verhandlungen eingeschränkt. Grundsätzlich dürfen laut Mitteilung nur Personen teilnehmen, die eine Aufgabe zu erfüllen oder Rechte wahrzunehmen haben. Akkreditierte Medienschaffende seien grundsätzlich zugelassen, es müsse aber ein hinreichend grosser Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmern gewährleistet werden können.
Andere Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch einer Verhandlung möglich sei. Personen mit Krankheitssymptomen würden zu den Verhandlungen grundsätzlich nicht zugelassen.
Das Obergericht stellte seinen Verhandlungsbetrieb infolge der Corona-Krise Mitte März ein. Bezirksgerichte und Friedensrichterämter schlossen sich diesem Entscheid an.
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