Stalking Stalking-Opfer werden im Kanton Zürich bald besser geschützt

SDA

13.1.2020 - 08:43

Der Schutz für Stalking-Opfer wird im Kanton Zürich definitiv ausgeweitet: Die Polizei kann nun auch bei Stalkern einschreiten, die nicht in einer Beziehung zum Opfer stehen, etwa Nachbarn oder Arbeitskollegen.

Gewaltschutzmassnahmen wie etwa ein Rayon- oder Kontaktverbot waren zwar bisher auch möglich. Sie richteten sich aber primär gegen Ex-Partnerinnen und -Partner. Der Kantonsrat hat der Änderung des Gewaltschutzgesetzes am Montag in zweiter Lesung mit 139 zu 25 zugestimmt. Dagegen waren Grüne, AL und vereinzelte SVP-Kantonsräte. Die AL begründete ihr Nein damit, dass die Polizei dadurch noch mehr Rechte erhalte und noch mehr Daten erfassen könne.

Stalking ist ein verbreitetes Problem. Gemäss Zahlen der Regierung waren schon 15-18 Prozent der Frauen und 4-6 Prozent der Männer von irgend einer Form von Stalking betroffen.

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