Die Universität Zürich soll auch in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet werden, in allen Funktionen und Gremien für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter zu sorgen. Dies hat der Kantonsrat am Montag in erster Lesung entschieden. Weiter wollte das Parlament aber nicht gehen.
Im Universitätsgesetz soll auch in Zukunft festgehalten werden, dass die Uni Zürich die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter fördern muss, und zwar in allen Funktionen und Gremien. Also auch in den Führungsgremien, wo der Frauenanteil heute magere 5 Prozent beträgt. Bei der Professorenschaft beträgt der Frauenanteil nur 21 Prozent.
Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) bezeichnete diese männliche Übervertretung als «nicht haltbar». Das Ungleichgewicht der Geschlechter liege nicht daran, dass Frauen weniger fähig seien, sondern an der mangelnden Chancengleichheit. Diese Bestimmung sei deshalb nach wie vor notwendig.
Fast alle Fraktionen waren gleicher Meinung. Eine andere Haltung hatte nur die SVP. Das sei Diskriminierung, begründete Hans-Peter Amrein (Küsnacht) das Nein der SVP-Fraktion. «Die oder der Beste soll den Job erhalten.» Mit einer solchen Regelung erhalte man Leute, die «nicht so fähig sind, aber dafür das richtige Geschlechtsteil haben». Ihr Antrag, die Gleichstellung aus dem Gesetz zu streichen, hatte aber keine Chance.
Keine Diversität im Gesetz
Mehr als Gleichstellung der Geschlechter wollte das Parlament aber nicht im Universitätsgesetz verankern. Der Antrag von AL, Grünen, SP und GLP, auch noch «Diversität» vorzuschreiben, wurde abgelehnt.
Auch Bildungsdirektorin Steiner hielt die Verankerung der «Diversität» für unnötig. Der Begriff sei absolut definitionsbedürftig und würde zu Unklarheiten führen, sagte sie.
Die Universität habe zudem bereits seit September 2018 eine «Diversity Policy», welche die Vielfalt fördern solle. Darin steht, dass Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Religion, Sprache oder sexueller Orientierung nicht toleriert werden. Die zweite Lesung des Universitätsgesetz mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt.
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