Diebstahl Zürcher Obergericht: Acht Jahre Landesverweis für Taschendieb

SDA

5.5.2020 - 17:01

Das Zürcher Obergericht hat einen 49-jährigen, mehrfach vorbestraften Taschendieb zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Sobald er seine Strafe abgesessen hat, wird er für acht Jahre des Landes verwiesen.

Seine jüngste Verurteilung erhielt der Algerier wegen drei Taschendiebstählen in Meilen. Aus dem Jahr 2019 gibt es aber schon drei Vorstrafen. Seit fast einem Jahr sitzt der Mann schon im Gefängnis, aktuell im vorzeitigen Strafvollzug. Die 12 Monate, die er nun erhielt, sind somit eine Zusatzstrafe.

Die Taschendiebstähle sind aber nicht das einzige, weshalb ihn das Obergericht verurteilte: Mehrere Male hielt sich der abgewiesene Asylsuchende nicht an die Eingrenzungsverfügung des Migrationsamtes.

Er hätte sich eigentlich nur in den Gemeindegebieten von Lindau, Kloten und Urdorf aufhalten dürfen, aber nicht etwa in Meilen, wo er die Diebstähle beging.

Mit seinem Urteil, das kürzlich publiziert wurde, folgt das Obergericht vollständig dem Urteil der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Winterthur. Der Algerier, der noch unter vier anderen Namen in der Schweiz lebt, muss nun die Gerichtskosten von 3000 Franken zahlen. Die Gerichtskasse trägt die Kosten für seinen amtlichen Verteidiger. Diese belaufen sich auf 6000 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Zurück zur Startseite