Zürcher Obergericht Zürcher Obergericht: Mörgeli muss keine Prozessentschädigung zahlen

SDA

5.4.2018 - 23:30

Der ehemalige SVP-Nationalrat und Historiker Christoph Mörgeli muss der Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann definitiv keine Prozessentschädigung zahlen.
Der ehemalige SVP-Nationalrat und Historiker Christoph Mörgeli muss der Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann definitiv keine Prozessentschädigung zahlen.
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Der ehemalige SVP-Nationalrat und Historiker Christoph Mörgeli muss der Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann definitiv keine Prozessentschädigung zahlen: Das Zürcher Obergericht ändert seinen Entscheid - dies auf Geheiss des Bundesgerichts.

Die "Affäre Mörgeli" ist eigentlich schon lange kein Thema mehr - doch die letzten Ausläufer der ganzen Causa beschäftigen noch immer die Gerichte und deren Schreiber. Das Zürcher Obergericht hat nun einen weiteren Schlusspunkt gesetzt.

Es hat entschieden, dass Mörgeli Ritzmann keine Prozessentschädigung schulde - deren Verteidigungskosten sind gänzlich auf die Gerichts- und damit die Staatskasse zu nehmen.

In einem ersten Entscheid hatte das Zürcher Obergericht Mörgeli noch die Hälfte der auf 10'000 Franken festgesetzten Prozessentschädigung aufgebürdet. Das Bundesgericht hiess eine dagegen gerichtete Beschwerde des SVP-Politikers im vergangenen Dezember aber gut.

Titularprofessorin Iris Ritzmann
Titularprofessorin Iris Ritzmann
Keystone

Kein Spielraum für Obergericht

Das Bundesgericht habe damals verbindlich festgestellt, dass die Kosten der Verteidigung von Ritzmann nicht ihrem Kontrahenten Mörgeli auferlegt werden dürfen, hält das Obergericht in seinem neuerlichen Entscheid fest. "Weiterungen zu diesen Erwägungen des Bundesgerichtes erübrigen sich", hält das Obergericht fest.

Ganz kann es sich aber Anmerkungen nicht verkneifen: Wäre nämlich Ritzmann im Verfahren amtlich verteidigt gewesen und hätte sie nicht selber einen Anwalt hinzugezogen, wären die Kosten ihrer Verteidigung als Teil der Verfahrenskosten hälftig von Mörgeli zu tragen gewesen, schreibt das Obergericht. "Es muss dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber diese - im Resultat nicht nachvollziehbare - Diskrepanz wollte."

Am grundsätzlichen Ausgang des Verfahrens ändert dieser neue Obergerichts-Entscheid nichts: Bereits im Dezember 2014 hatte das Zürcher Bezirksgericht Ritzmann vom Vorwurf der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Zunächst erhobene Berufungen gegen diesen Entscheid wurden schliesslich wieder zurückgezogen, sodass das Obergericht im März 2017 die Rechtskraft dieses Freispruchs festhielt - und Mörgeli die Hälfte von Ritzmanns Prozessentschädigung aufdrückte.

Der Fall geht auf Medienberichte von 2012 zurück, in denen die Arbeit von Mörgeli als damaliger Kurator des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich kritisiert wurde. Diese basierten unter anderem auf Uni-internen Berichten.

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