Sozialversicherungen Zürcher Sozialversicherungsgesetz: Erst zahlen und dann beschweren

SDA

25.11.2019 - 11:49

Wer sich am Zürcher Sozialversicherungsgericht gegen einen Entscheid wehren will, muss neu einen Vorschuss von 1000 Franken zahlen. Dies hat der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung beschlossen. Ziel ist es, den Pendenzenberg an diesem Gericht abzubauen.

Seit Jahren leidet das Zürcher Sozialversicherungsgericht unter der Flut an Beschwerden. Der Kantonsrat will dagegen nun eine Geldbarriere errichten.

Ein weiteres Mittel, den Pendenzenberg abzubauen, ist der Streitwert. Künftig sollen die Richter auch bei Fällen mit höherem Streitwert alleine entscheiden können. Bisher lag die Grenze, ab dem ein Dreier-Gremium notwendig wurde, bei 20'000 Franken. Neu liegt diese Grenze bei 30'000 Franken. Für die Entscheide braucht es also weniger Personal, was den Betrieb effizienter machen soll.

Bereits in der ersten Lesung im September hatte der Rat beide Massnahmen befürwortet. In der zweiten Lesung stimmte er ebenfalls zu und zwar mit 146 Ja-Stimmen gegen 25 Nein-Stimmen (bei 1 Enthaltung).

Das Sozialversicherungsgericht entscheidet über Beschwerden und Klagen im Bereich der Sozialversicherungen, also beispielsweise über Beschwerden gegen die IV oder die Arbeitslosenversicherung.

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