Öffentliche Verwaltung Zürcher Stadtparlament erhöht Mindestlohn für Stadtangestellte

SDA

8.7.2020 - 19:59

Das Zürcher Stadtparlament hat am Mittwochabend den Mindestlohn für städtische Angestellte deutlich erhöht: Die Lohnuntergrenze für alle Funktionen liegt neu bei monatlich 4200 Franken brutto statt wie bisher bei 3655 Franken.

Die Erhöhung wurde im Rahmen einer Teilrevision des Personalrechts beschlossen, die am Mittwoch in zweiter Lesung ohne Diskussion verabschiedet wurde mit 71 zu 35 Stimmen bei 13 Enthaltungen.

Der Stadtrat hatte in seiner Vorlage noch einen Mindestlohn von 4100 Franken vorgeschlagen. Das Parlament legte in erster Lesung nochmals 100 Franken drauf.

Die Teilrevision zielt darauf ab, das städtische Lohnsystem weiter zu entwickeln. Den Angestellten will die Stadt eine individuelle, marktnahe sowie «noch gerechtere» Entlöhnung und Lohnentwicklung bieten. Zudem soll die Marktfähigkeit der städtischen Löhne verbessert werden.

Neben der Erhöhung des Mindestlohnes sollen etwa Mitarbeitende mit viel Erfahrung «neue Perspektiven» erhalten. Dazu wurde die anrechenbare Berufserfahrung von 15 auf 25 Jahre erhöht. Zudem erhöht sich der maximale Anteil der anrechenbaren Berufserfahrung am Lohn um 2,5 Prozent auf 25 Prozent.

Auch Maximallöhne höher

Besser gestellt werden auch Führungspersonen und hochbezahlte Spezialisten. Indem die vom Personalrecht maximal erlaubte Lohnspanne von 1:4,5 neu voll ausgeschöpft wird, erhöhen sich insbesondere die höchsten städtischen Löhne. Unter dem Strich hat die Massnahme laut dem Stadtrat aber positive Auswirkungen auf alle Lohnstufen.

Schliesslich wird die automatisierte Lohnsteuerung aufgehoben. Die Lohnentwicklung wird vom Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch entkoppelt, so wie es eine Motion aus dem Gemeinderat verlangte. Der Entscheid über Lohnerhöhungen wird künftig durch die Führungspersonen gefällt.

Hingegen wird am Grundkonzept des städtischen Lohnsystems festgehalten, wonach sich das Salär aus dem Funktionslohn sowie einem Erfahrungs- und Leistungsanteil zusammensetzt Das System stellt laut der Stadtregierung die Lohngerechtigkeit der städtischen Löhne sicher und damit den Anspruch «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit».

Der Stadtrat spricht von einer kostenneutralen Umstellung auf die neue Lohnsteuerung. Jedoch sollen während einer Einführungsphase von vier Jahren – zusätzlich zum aktuellen Lohnerhöhungsbudget von 15 Millionen Franken – jährlich 6 Millionen Franken budgetiert werden. Mit diesen Mitteln soll die neue Lohnentwicklung zügig umgesetzt werden.

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