Fangewalt Zürcher Stadtpolizei verfügt Hooligan-Massnahmen gegen FCZ-Fans

SDA

11.4.2019 - 11:20

Das Hooligan-Konkordat greift: Die Stadtpolizei Zürich hat gegen zehn mutmasslich gewalttätige FCZ-Fans Auflagen verfügt. Sie müssen sich vor und nach jedem Spiel ihrer Mannschaft auf dem Polizeiposten ihres Wohnorts melden. Damit soll verhindert werden, dass sie sich in Stadionnähe oder an bekannten Brennpunkten aufhalten.

Die zehn Fans waren Anfang des Jahres festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt worden. Hintergrund war ein Angriff von FCZ-Fans auf Anhänger des FC Bayer 04 Leverkusen Ende Oktober 2018. Die Fussballfans sind inzwischen wieder auf freiem Fuss, das Strafverfahren läuft noch, wie die Stadtpolizei am Donnerstag mitteilte.

Unabhängig vom Strafverfahren hat die Stadtpolizei nun die Meldeauflagen nach dem Hooligan-Konkordat verfügt. Die Auflagen gelten für bis bis zu zwei Jahre. Sie können jedoch auch verlängert werden, wie ein Sprecher der Stadtpolizei auf Anfrage sagte. In den zehn aktuellen Fällen gelte eine Dauer von ein bis drei Jahren.

Ausserdem hat die Polizei bei den Organisatoren der FCZ-Spiele ein mehrjähriges Stadionverbot gegen alle Beteiligten beantragt. Dies ist nicht das erste Mal, dass Meldeauflagen gegen gewalttätige Fans verhängt wurden. Seit 2015 waren es mit den aktuellen insgesamt 29 Fälle.

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