UnvereinbarkeitZürcher Stadträte sollen gar nicht mehr in Parlamenten sitzen
SDA
5.11.2020 - 15:04
Das Büro des Zürcher Gemeinderats will den Stadträtinnen und Stadträten künftig auch eine Wahl in den Kantonsrat verbieten. Bisher wird in der Gemeindeordnung lediglich die Wahl in den National- oder Ständerat ausgeschlossen.
Dieser Schuss könnte nach hinten losgehen: Im Rahmen der Totalrevision der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Zürich hatte der Stadtrat eine Aufhebung der «Lex Wagner» beantragt. Eine Mehrheit des Büros des Gemeinderats lehnte dies gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag jedoch ab und fordert stattdessen sogar eine Verschärfung der Unvereinbarkeitsregel.
Mit der seit 1988 gültigen «Lex Wagner» in der Gemeindeordnung bereiteten die Stimmberechtigten den Nationalrats-Ambitionen des damaligen Stadtpräsidenten Thomas Wagner (FDP) ein Ende. Seither können Zürcher Stadträtinnen und Stadträte nicht mehr gleichzeitig einer der beiden Parlamentskammern in Bern angehören.
Mehr Einfluss in Bern
Mit der Aufhebung des Doppelmandat-Verbots sollte nach Ansicht des Stadtrats der Einfluss der Stadt auf die Bundespolitik gestärkt werden. Bis zu zwei Mitglieder des Stadtrats hätten künftig auch den Eidgenössischen Räten angehören dürfen.
Gemäss Mitteilung des Büros waren sich die Fraktionen jedoch einig, dass ein Stadtratsamt aufgrund der Belastung mit Ämtern auf nationaler und kantonaler Ebene nicht vereinbar ist. Die Anliegen der Stadt könnten auch anderweitig eingebracht werden.
Deshalb sollen die Stadträte künftig auch nicht mehr dem Kantonsrat angehören dürfen. Diese Verschärfung ist indes eher theoretischer Natur. Aktuell ist kein Stadtrat Mitglied des Kantonsrats.
Höhere Finanzkompetenzen für den Stadtrat
Umstritten war im Büro auch die vom Stadtrat vorgeschlagene Verschiebung der Finanzkompetenzen. Bei wiederkehrenden Ausgaben wollte die Exekutive neu bis 200'000 Franken (bisher: 50'000 Franken) selber entscheiden können. Eine Mehrheit des Büros beantragt 100'000 Franken. SVP und FDP geht selbst das zu weit.
Widerstand gibt es auch gegen die vom Stadtrat beantragte Abschaffung der Volkswahl der Betreibungsbeamten. Der Stadtrat wollte die Anstellungen künftig selber vornehmen. Alle Fraktionen seien sich einig gewesen, dass sich die Volkswahl bewährt habe.
In der neuen GO soll unter anderem auch eine Rechtsgrundlage für ein virtuelles Parlament in ausserordentlichen Lagen geschaffen werden. Die Sitzungen des Zürcher Gemeinderats finden derzeit coronabedingt wie die Sitzungen des Kantonsrats in einer Messehalle in Oerlikon statt.
Das Büro hat die Vorlage nun mit insgesamt 62 Anträgen an den Gemeinderat überwiesen. Die Beratung findet am 18. November statt, die Schlussabstimmung voraussichtlich im Januar oder Februar 2021. Die obligatorische Volksabstimmung dürfte am 13. Juni sein.
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