Der «Marsch fürs Läbe» am 14. September in Zürich kann stattfinden. Der Statthalter hat den Demonstrationszug der Abtreibungsgegner erlaubt. In der Vergangenheit gab es wegen dieses Anlasses immer wieder Gegen-Demonstrationen von linker Seite.
Der Stadtrat hatte den Veranstaltern nur eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz erlaubt, allerdings keinen Demonstrationszug durch die Kreise 4 und 5. So sollten grössere Sachbeschädigungen durch Gegen-Demonstranten verhindert werden.
Dieses Verbot wollten die Veranstalter aus dem konservativ-religiösen Milieu nicht akzeptieren und legten Rekurs ein. Der Statthalter bewilligt den Demonstrationszug nun doch, wie die Veranstalter am Donnerstag mitteilten.
Die Behörden seien verpflichtet, durch ausreichenden Polizeischutz dafür zu sorgen, dass öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden könnten und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder verhindert würden, argumentierte der Statthalter.
«Restrisiko» für Ausschreitungen
Ein Restrisiko für Ausschreitungen bleibe zwar bestehen, aber dieses gebe es auch beim 1.-Mai-Umzug, der sonst konsequenterweise ebenfalls verboten werden müsste. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Stadtrat wird nun prüfen, ob er die Sache ans Verwaltungsgericht zieht.
Die letzte Austragung des «Marsch fürs Läbe» in Zürich endete mit einem Polizeieinsatz, bei dem in Oerlikon 100 Gegendemonstranten eingekesselt und auf den Polizeiposten abgeführt wurden. Die Hälfte davon musste sich ausziehen, was der Stadtpolizei selber ein Strafverfahren einbrockte.
2016 und im Jahr 2018 wichen die Veranstalter nach Bern aus. An der eigentlichen Abtreibungsgegner-Demo auf dem Bundesplatz im Jahr 2018 nahmen rund 1500 Personen teil, dagegen protestierten rund 800 Aktivisten an einer unbewilligten Gegendemo.
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