Datengesetz Zürcher Statthalterämter tauschen sich mit der Polizei aus

SDA

25.11.2019 - 10:59

Mit dem Velo auf dem Trottoir, bei Rot über die Kreuzung oder falsch gebündeltes Altpapier: Die Daten zu solchen Übertretungsfällen werden von den Zürcher Behörden künftig automatisch ausgetauscht.

Der Datenaustausch zwischen der Polizei und den Statthalterämtern ist bereits heute Praxis. Das Statthalteramt hat ungehinderte Einsicht in die Polizeiakten. Im Kantonsrat ging es am Montag nun um die Frage, ob die bereits analoge Einsicht auch digital möglich sein soll.

Bereits in der ersten Lesung im September wurde dieser automatische Datenaustausch gutgeheissen. In der Schlussabstimmung am Montag wurden nur noch über kleine formale Änderungen des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozesses abgestimmt.

Der Rat stimmte dem Gesetz mit 169 Ja-Stimmen zu. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.

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