Versandhandel Zürcher Trüffelhändler darf in Wohnzone Versandhandel betreiben

SDA

28.4.2020 - 12:16

Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt einem Trüffelhändler recht: Der Versandhandel mit der Delikatesse in einem Wohnquartier ist zulässig.
Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt einem Trüffelhändler recht: Der Versandhandel mit der Delikatesse in einem Wohnquartier ist zulässig.
Source: KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einem Trüffelhändler recht gegeben, der in einem Wohngebiet einen Versandhandel betreiben will. Die Gemeinde befürchtete zu viel Verkehr und verweigerte deshalb die Baubewilligung.

Ein Trüffelversandhandel in einem Wohnquartier ist zonenkonform. Wie das Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil schreibt, ist nicht mit mehr Fahrten zu rechnen als bei anderen «stillen Gewerben», beispielsweise Arztpraxen. Auch die Vorinstanz, das Baurekursgericht, gab dem Trüffelhändler recht.

Die Gemeinde verweigerte im Juli 2018 die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus, in dem auch zwei Büroräume für den Betrieb des Versandhandels vorgesehen waren. Gemäss Webseite des Händlers gehören verschiedene Trüffelsorten und Trüffelprodukte sowie Speiseöle, Speiseessig und weitere Lebensmittel zum Angebot.

Trüffel per DHL-Kurier

Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, dass die Trüffel nicht vorwiegend per Direktversand, sondern über den Geschäftssitz hätten verkauft werden sollen. Der Trüffelhändler, der das Geschäft bereits betreibt, widersprach. Selbstabholer seien die Ausnahme, das komme vielleicht einmal pro Woche vor.

Er würde die frischen Trüffel in Italien bestellen. Diese würden per DHL-Kurier nach Zollikerberg geliefert und schliesslich per Expresspost an die Kunden geschickt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Die Gemeinde muss nun Gerichtskosten von 4190 Franken übernehmen und dem Trüffelhändler 2500 Franken für seinen Anwalt bezahlen.

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