Sexualdelikte Zürcher Vergewaltiger erhält keinen Urlaub

SDA

25.6.2019 - 12:01

Keine Ausflüge, auch nicht in Begleitung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein verwahrter Sexualstraftäter aus dem Kanton Zürich keinen Urlaub erhält, nicht einmal wenn er dabei keine Minute aus den Augen gelassen wird.

Im Jahr 2001 wurde der Mann wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Raub und Körperverletzung verurteilt. Er erhielt 9 Jahre Zuchthaus, wie die Freiheitsstrafe damals noch hiess, und wurde anschliessend verwahrt.

Im Mai 2018 stellte der Mann ein Gesuch um begleitete Ausgänge. Die Zürcher Justizdirektion und danach auch das Verwaltungsgericht wiesen seinen Antrag jedoch ab. Beide kamen zum Schluss, er sei rückfallgefährdet.

Dieser Argumentation folgte nun auch das Bundesgericht. Begleitete Ausflüge würden angesichts seiner Taten nicht gestattet. Er habe eine Vielzahl von Delikten begangen, teilweise völlig spontan, mit erheblicher Gewaltbereitschaft und ohne Empathie für die Opfer. Das Risiko für die Öffentlichkeit sei zu gross. Statt Urlaub erhält der Häftling nun eine Rechnung über 1200 Franken für die Gerichtskosten.

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