Erfolg für die Veranstalter der Anti-Abtreibungs-Demonstration «Marsch fürs Läbe»: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich die Demonstration vom 14. September erlauben muss. Allerdings darf die Stadt die Umzugsroute selber bestimmen.
Der Zürcher Stadtrat hatte den Abtreibungsgegnern nur eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz erlaubt – aber keinen Demonstrationszug durch die Innenstadt.
Nach dem Statthalter pfeift nun aber auch das Verwaltungsgericht die Stadt zurück. Wie es am Mittwoch mitteilte, muss sie die Demonstration erlauben.
Der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, rechtfertige eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht. Die Gefahr gehe schliesslich nicht von der zu bewilligenden Kundgebung aus.
Das Gemeinwesen sei verpflichtet, die Demonstration im Rahmen des Möglichen vor der befürchteten Fremdeinwirkung zu schützen. Dass die Stadt dafür nicht genügend Polizei habe, sei nicht ersichtlich.
Stadt verzichtet auf Weiterzug
Allerdings darf die Stadt Zürich die Umzugsroute nun selber bestimmen. Das sei positiv, hiess es beim Sicherheitsdepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet die Stadt.
Der Gang nach Lausanne hätte an der Durchführung am 14. September ohnehin nichts geändert, da dieser rechtliche Schritt keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte.
Die letzte Austragung des «Marsch fürs Läbe» in Zürich endete mit einem Polizeieinsatz, bei dem in Oerlikon 100 Gegendemonstranten eingekesselt und auf den Polizeiposten abgeführt wurden. Die Hälfte davon musste sich ausziehen, was der Stadtpolizei selber ein Strafverfahren einbrockte.
800 Gegendemonstranten in Bern
2016 und im Jahr 2018 wichen die Veranstalter dann nach Bern aus. An der Abtreibungsgegner-Kundgebung auf dem Bundesplatz im Jahr 2018 nahmen rund 1500 Personen teil, dagegen protestierten rund 800 Aktivisten an einer unbewilligten Gegendemonstration.
Einen für den Bettag 2017 geplanten Marsch in Obwalden hatten die Gemeinden Kerns und Sachseln unter Berufung auf das Ruhetaggesetz abgelehnt. Der Regierungsrat stützte den Entscheid. Die Organisatoren durften den Marsch später im kleineren Rahmen nachholen.
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