Öffentlicher Verkehr Zürcher Volk muss über Verkehrsfonds abstimmen

SDA

2.11.2017 - 12:53

Der Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung entschieden, dass die Summe der jährlichen Abgaben in den Verkehrsfonds gesenkt wird. SP und Grüne werten dies als Angriff auf den öffentlichen Verkehr und ergreifen das Behördenreferendum. Damit kommt der Entscheid vors Volk.

Während dreier Jahre, von 2017 bis 2019, werden es nur 20 Millionen jährlich sein, die vom Kanton Zürich in den Verkehrsfonds fliessen. Von 2020 bis 2034 werden es dann je 60 Millionen sein.

Bereits in der ersten Lesung hatte sich Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) gegen diese Senkung gewehrt. Sie betonte, der Vorschlag des Regierungsrats mit einer Senkung auf jährlich 55 Millionen Franken führe bereits zu einer Einschränkung. "Was Sie hier vorschlagen, entspricht nicht mehr einer besonnenen Politik."

Trotzdem sprach sich der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung mit 90 zu 73 Stimmen definitiv für eine Senkung der Abgaben aus. SP und Grüne ergreifen deshalb das Behördenreferendum, für das es 45 Unterschriften aus dem Kantonsrat braucht. Diese 45 Unterschriften sind wegen der Unterstützung von GLP, EVP und AL bereits beisammen. Somit kommt die Vorlage vors Volk.

"Plünderung" des Fonds

Durch den Verkehrsfonds würden wichtige Projekte für den ÖV umgesetzt. Durch die "Plünderung" des Fonds, schrieb die SP in einer Mitteilung, würden Projekte wie das Tram nach Affoltern, die Verlängerung der Glatttalbahn und die Tramlinie zum Innovationspark und weiter nach Dietlikon gefährdet. "Das Budget ist ausgeglichen", sagte Felix Hoesch (SP, Zürich), "es ist nicht nötig, hier noch mehr zu sparen."

Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) war anderer Meinung. "Wir haben einen sehr gut gefüllten Fonds und legen während dreier Jahre weniger Geld ein. Es gibt gar kein Problem, machen Sie hier nicht so ein Geschrei."

Neuer Verteilschlüssel

Gleichzeitig bestätigte der Kantonsrat den Entscheid vom September, die Abgaben künftig nicht mehr nach dem ZVV-Verteilschlüssel zu erheben, sondern nach der Einwohnerzahl der Gemeinden. Dies entlastet die Zentren Zürich und Winterthur.

Der bisherige ZVV-Verteilschlüssel berücksichtigte die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs für die Festlegung der Abgaben. Gemeinden in der kantonalen Peripherie mit nur einer Buslinie, die sporadisch verkehrt, bezahlten deshalb bis anhin wenig.

Die Gemeinden bezahlen 34 Prozent der Abgaben, der Kanton den Rest. Ursprünglich hätten Kanton und Gemeinden je die Hälfte der Abgaben leisten sollen. Doch mit der Anhebung der Obergrenze des Pendlerabzugs von 3000 auf 5000 Franken entgehen den Gemeinden Einnahmen. Dies wurde bei der neuen Festlegung der Abgaben in den Verkehrsfonds berücksichtigt.

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