Geschwächte Versorgungssicherheit, höhere Tarife und geplünderte Finanzreserven: Das Komitee gegen das neue Zürcher Wassergesetz, über das am 10. Februar abgestimmt wird, fürchtet den Einstieg privater Konzerne in die öffentliche Trinkwasserversorgung.
Profitinteressen im kommunalen Wasserbereich seien sehr gefährlich, teilte das Komitee "Nein zum schädlichen Wassergesetz" am Dienstag mit. Das Komitee aus linken und grünen Kreisen wird unter anderem von SP, GLP und den Grünen unterstützt. Mit an Bord sind auch WWF und Greenpeace sowie der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD.
Das Komitee kritisiert, dass das ursprünglich vom Regierungsrat vorgesehene Privatisierungsverbot von der bürgerlichen Mehrheit des Parlamentes aus der Gesetzesvorlage gekippt wurde. Das Wassergesetz erlaubt nun die Beteiligung von Privaten an der Wasserversorgung.
Grossinvestoren befürchtet
Als potentielle Investoren fürchtet Ruedi Lais, Komitee-Mitglied und SP-Kantonsrat, insbesondere Grossfirmen und Anlagefonds auf der Suche nach sicheren, ertragreichen Anlagen.
Wer aber investiere, müsse einen Gewinn erzielen können, warnt er. Gegenüber dem heutigen gemeinnützigen System sei die Ausschüttung von Gewinnen aber nur möglich, "wenn Tarife erhöht, Reserven geplündert oder Kosten gesenkt werden".
Das Regelwerk verbietet zwar die direkte Ausschüttung von Gewinnen. Das lässt sich aber nach Meinung der Gesetzesgegner mit indirekten Ausschüttungen leicht umgehen. Als Mittel dazu sehen sie Miet-, Outsourcing- und Investitionsverträge oder auch das Formen von Mischfirmen mit liberalisierten Teilen.
Renaturierungen erschwert, Ufer unzugänglich
Die Trinkwasserversorgung ist nicht der einzige Teil des Gesetzes, der kritisiert wird. Das neue Wassergesetz schade der Natur, moniert das Komitee. Renaturierungen würden erschwert anstatt gefördert. Viele Gewässer blieben so "in ihren Röhren und Schächten", genügend grosse Lebensräume für Tieren und Pflanzen würden dagegen "auf ewig verschoben".
Nicht zufrieden sind die Gegner zudem mit der Regelung des freien Zuganges zu Gewässern. Einem verbesserten Zugang für die Bevölkerung würde "jeder nur erdenkliche Stein in den Weg gelegt". Am Zürichsee erhielten private Uferbesitzer noch mehr Privilegien.
Zurück zur Startseite