Coronavirus – Schweiz Zürcher Wirtschaft fordert Lockerung für alle Unternehmen

SDA

20.4.2020 - 17:36

Zürcher Wirtschaftsverbände fordern Lockerung für alle Geschäfte, welche die Corona-Sicherheitsmassnahmen einhalten können. (Archivbild)
Zürcher Wirtschaftsverbände fordern Lockerung für alle Geschäfte, welche die Corona-Sicherheitsmassnahmen einhalten können. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die im Forum Zürich vertretenen Wirtschaftsorganisationen fordern den Bundesrat auf, am 27. April alle Geschäftstätigkeiten zu erlauben, bei denen die Corona-Sicherheitsregeln eingehalten werden können. Eine Lockerungen nur für einzelne Tätigkeiten sei willkürlich.

Das Forum Zürich, die Plattform der Wirtschaftsverbände aus der Stadt und dem Kanton Zürich, begrüsst die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus grundsätzlich. Das Forum Zürich hätte sich aber einen Ansatz gewünscht, der stärker auf die Mitverantwortung der Unternehmen setzt, wie es am Montag mitteilte.

Die Schweizer Unternehmen seien alle in der Lage, die Verantwortung für die gesundheitliche Sicherheit von Mitarbeitenden und Kunden im Falle der Bekämpfung des Coronavirus zu übernehmen, schreibt das Forum in einem Brief an den Bundesrat. Den Unternehmen und deren Management sei es zuzutrauen, umfangreiche Schutzkonzepte nicht nur zu erarbeiten, sondern auch umzusetzen und durchzusetzen.

Es entbehre etwa jeglicher Logik, weshalb der Verkauf von Papeterieartikeln in einem Grossverteiler möglich sein solle, nicht aber in einer kleinen Papeterie, schreibt das Forum. Unverständlich sei auch, dass Gastronomiebetriebe, selbst unter Einhaltung von Sicherheitsabständen und weiteren Schutzmassnahmen, weiterhin geschlossen bleiben müssen.

Die im Forum Zürich organisierten Wirtschaftsverbände fordern «den Bundesrat deshalb mit Nachdruck auf», alle Tätigkeiten, bei denen die Gesundheits-, Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können – unabhängig von Branchen – gleichzeitig mit der Öffnung anderer Geschäfte am 27. April zu erlauben.

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