Kriminalität Zürich wird wegen Härtefallklausel nicht in Bern vorstellig

SDA

19.10.2020 - 12:36

Von den verurteilten kriminellen Ausländern werden nur 58 Prozent in ihre Heimat ausgeschafft. Die SVP möchte die Härtefallklausel deshalb am liebsten abschaffen. Die Ratsmehrheit spielte da jedoch nicht mit. (Symbolbild)
Von den verurteilten kriminellen Ausländern werden nur 58 Prozent in ihre Heimat ausgeschafft. Die SVP möchte die Härtefallklausel deshalb am liebsten abschaffen. Die Ratsmehrheit spielte da jedoch nicht mit. (Symbolbild)
Source: Kantonspolizei Zürich

Die SVP verlangt die Abschaffung der Härtefallklausel, die dazu führt, dass ein grosser Teil der kriminellen Ausländer nicht ausgeschafft wird. Die Mehrheit des Zürcher Kantonsrats hat diese Forderung am Montag jedoch bachab geschickt.

Die SVP/EDU-Fraktion forderte in einer Parlamentarischen Initiative (PI), dass der Kanton Zürich eine Standesinitiative zur Abschaffung der Härtefallklausel einreicht. Der Regierungsrat wäre also verpflichtet worden, in Bern vorstellig zu werden und das Ende dieser Ausnahmeregelung zu verlangen.

Die PI holte jedoch nur 44 Stimmen. Für die vorläufige Unterstützung wären 60 Stimmen nötig gewesen. Doch SVP/EDU standen mit ihrer Forderung ziemlich alleine da. Von links bis bürgerlich fanden die Fraktionen, dass ein solcher Vorstoss ins Bundesparlament gehöre, nicht in den Zürcher Kantonsrat. Zudem brauche es einen gewissen Ermessensspielraum, etwa wenn Kinder betroffen seien.

Auslöser für den SVP/EDU-Vorstoss war eine vom Bund publizierte Statistik über die Ausschaffungen der vergangenen Jahre. Diese zeigte, dass nur 58 Prozent der verurteilten, kriminellen Ausländer in ihre Heimat abgeschoben werden.

Bern erkennt Handlungsbedarf

Bei den restlichen 42 Prozent kam die Härtefallklausel zum Einsatz – sehr zum Ärger der SVP, welche den Volkswillen missachtet sieht. Eine «pfefferscharfe Umsetzung», wie sie bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative versprochen worden sei, sehe wohl anders aus. Damals sei die Anwendung der Härtefallklausel als «absolute Ausnahme» bezeichnet worden.

Die Härtefallklausel ist mittlerweile auch auf Bundesebene wieder zum Thema geworden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sieht selber Handlungsbedarf und kündigte an, mit den Kantonen Massnahmen besprechen zu wollen.

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