Die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften dürfen das Schweizerwappen nicht mehr auf ihren Trikots tragen. Die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) hat das entsprechende Gesuch zu spät eingereicht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Grundsätzlich ist der Gebrauch des Wappens seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes 2017 nur der Eidgenossenschaft gestattet. Unternehmen und Vereine hatten jedoch die Möglichkeit, innert zwei Jahren eine Genehmigung für eine Weiterbenützung zu beantragen – wenn sie das Wappen seit 30 Jahren nutzten.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil festhält, verpasste die SIHF die Frist. Das Gericht ist daher zum Schluss gelangt, dass das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit der Sache betraute Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu Recht nicht auf das Gesuch der SIHF von 2021 eintrat. Die Gesuche um eine Ausnahmebewilligung mussten bis Ende 2018 gestellt werden.
Zusagen von Bundesräten
Im Juni 2018 hatte die SIHF Guy Parmelin, den damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) kontaktiert, weil sie vom IGE aufgefordert worden war, ihr Logo mit dem Schweizerwappen von den Spielershirts und weiteren Bekleidungsstücken der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften zu entfernen.
Wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, bat sie um Unterstützung und aufschiebende Wirkung für eine weitere Saison bis zum 31. Mai 2019, da die Kosten einer Logo-Anpassung beträchtlich seien. Im Oktober 2021 wandte sie sich erneut an das VBS und beantragte, das Schweizerwappen durch die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften weiternutzen zu dürfen.
Der Dachverband schrieb damals, ihm sei von mehreren Stellen bestätigt worden, die Schweizer Nationalmannschaften, welche das Schweizerwappen seit 2015 auf ihren Trikots trügen, könnten es auch in Zukunft verwenden. In seiner Antwort wies das VBS den Verband darauf hin, dass die IGE über den Gebrauch des Schweizerwappens wache. Es sei ausserdem nicht das VBS sondern das EJPD zuständig.
In ihrer Beschwerde hielt die SIHF fest, sie habe sich anlässlich von Eishockey-Weltmeisterschaften mündliche Bestätigungen von Bundesrat Parmelin und Bundesrätin Baume-Schneider für die Weiterbenützung des Schweizerwappens geben lassen. Das IGE habe ihr zudem vorbehaltlos zur Auskunft gegeben, der Bundesrat sei befugt, eine Ausnahmebewilligung zu erteilen.
Klare Voraussetzungen
Offen gelassen hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob der Dachverband die strengen Voraussetzungen zur Weiterbenützung des Schweizerwappens hätte erfüllen können. Es bedürfe einer ununterbrochenen 30-jährigen Benützung und eines schutzwürdigen Interesses an der Weiterbenützung.
Diese Voraussetzungen müssten kumulativ erfüllt sein. Ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterbenützung wäre gegeben, wenn ein Verzicht des Antragstellers mit «unverhältnismässigen Nachteilen» verbunden wären. Ob diese Voraussetzungen bei der Beschwerdeführerin nicht erfüllt sind, wie das IGE erwog, hat das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-669/2024 vom 15.10.2024)