Nimmt man den Fussball, könnte auf die Sportgerichte, aber auch auf zivile Gerichte viel Arbeit zukommen. Ein Interview mit dem Zürcher Sportrechtsspezialisten und Wirtschaftsprofessor Urs Scherrer.
Urs Scherrer, welche rechtlichen Folgen wird die Pandemie für den Sport haben, speziell für den Schweizer Profifussball?
Die Auswirkungen auf rechtlich relevante Vorgänge kann man heute noch zu wenig abschätzen. Ich nenne ein Beispiel: die Stadionmiete. Der FC Zürich und GC sind Mieter im Letzigrund. Die Stadt ist die Vermieterin. Die Klubs können nicht spielen, aber der Mietzins läuft weiter. Auf wessen Seite liegt hier das Recht? Es gibt in meinen Augen keine nachvollziehbare rechtliche Grundlage für diesen Fall. Und es wird eine Fülle von ähnlichen rechtlichen Konstellationen geben. Die Pandemie hat allgemein Auswirkungen auf juristische Vorgänge, deren Folgen im Moment nicht absehbar sind. Am Schluss kann es viele sich widersprechende Entscheide geben. Also könnte es sein, dass Klubs die Miete weiterzahlen müssen, während sie anderen Klubs teils oder ganz erlassen wird.
Da wohl noch länger nicht normal Fussball gespielt werden kann, ist es absehbar, dass es in der nächsten Saison unmöglich werden wird, alle nationalen und internationalen Wettbewerbe unter einen Hut zu bringen. Kann die UEFA der Swiss Football League ihren Terminplan diktieren, oder darf der Schweizer Fussball nach seinen Vorstellungen handeln?
In der Krise dominiert das nationale Element in der Politik und im Sport. Für die internationalen Verbände, wie die UEFA, sind die Möglichkeiten, in das nationale Geschehen einzugreifen und darauf Einfluss zu nehmen, sehr bescheiden. Die UEFA muss sich mit ihren Wettbewerben nach dem richten, was in den nationalen Wettbewerben passiert.
Es geht aktuell darum, ob die Schweizer Meisterschaft bis im August mit Geisterspielen fertig gespielt wird oder nicht. Die Klubs sind nicht alle der gleichen Meinung. Was passiert rechtlich, wenn schon nur ein Klub nicht mitmachen will?
Fussball ist ein Spiel, aber auch eine Kampfsportart. Die Vorgaben, die der Bundesrat per Notrecht ausgegeben hat, würden ein Fussballspiel eigentlich verunmöglichen. Ginge es nicht um vorwiegend wirtschaftliche Interessen, wäre kein Klub dafür, die Meisterschaft fortzusetzen. Jeder Klub, der nicht mitmacht, kann ganz sicher nicht sanktioniert werden. Jeder Klub hat das Recht, sein Personal und auch den Gegner zu schützen. Der Klub muss in Eigenverantwortung entscheiden, ob er an einer solchen Meisterschaft teilnimmt.
Zu den TV-Geldern. Kann die Swiss Football League gegenüber dem Rechteinhaber geltend machen, dass wegen höherer Gewalt nur 23 statt 36 Runden gespielt werden konnten? Oder kann der Rechteinhaber geltend machen, dass er nicht das ganze Produkt von 36 Runden geliefert bekam?
Aus juristischer Sicht ist es klar. Wenn der Rechteinhaber nicht das ganze Produkt bekommt, fallen die Zahlungen für die fehlenden Runden weg. Es gilt Geld gegen vereinbarte Leistung.
Ein Produkt kauft auch der Saisonkarteninhaber. Die Young Boys haben fast 20'000 Saisonkarten für die Meisterschaft verkauft. Die Karten sind bezahlt. Wie sieht es hier aus?
Es gibt die rechtliche Plattform und die vernunftmässige Ebene. Rechtlich gesehen, muss den Kartenbesitzern das Geld für die Spiele, die sie nicht sehen können, zurückerstattet werden. Aber die Klubs haben natürlich die Möglichkeit, an den Goodwill ihrer Fans zu appellieren, damit diese verzichten.
Ein abzusehender Streitpunkt sind die Arbeitsverträge der Spieler. Der Stichtag ist immer der 30. Juni. In allen Klubs der Super League laufen etliche Verträge aus. Können die Verträge ausnahmsweise in den August erstreckt werden, wenn bis dorthin die Meisterschaft fertig gespielt werden soll?
Nein. Gemäss Arbeitsrecht kann man bei diesen befristeten Arbeitsverträgen an dem 30. Juni nicht rütteln, wenn es so vereinbart ist, auch wenn die internationalen Verbände schon etwas anderes verlauten liessen. Es ist auch nicht möglich, dass ein Spieler ab dem 1. Juli für einen anderen Klub in der gleichen Liga spielen würde. Das wäre eine unzulässige Wettbewerbsverfälschung.
Wie schätzen Sie die Position unseres Spitzenfussballs in den Zeiten der Krise ein?
Längst nicht alle Fussballprofis in der Schweiz sind Millionäre, ganz und gar nicht. Dennoch werden hohe Saläre gezahlt. Dann fragen sich viele Leute, ob es wirklich eine Staatsaufgabe sein könne, den Klubs zu helfen. In einem Teil der Volksmeinung würde man nicht verstehen, wenn die Profiklubs mit Steuergeldern unterstützt würden. Viele machen den Fussball auf diese Weise zum Klassenkampf-Objekt. Wenn der Bund die Profiklubs unterstützt, sind Darlehen, wie sie jetzt für den Notfall vorgesehen wären, etwas anderes als A-fonds-perdu-Zahlungen. Der Bundesrat hat die Rückzahlungsfrist auf acht Jahre festgelegt. Ehrlicher wäre es, wenn der Bund die finanzielle Hilfe abschreiben würde. Letztlich stellt sich die Frage, was es dem Parlament wert ist, den Sport in der Krise zu unterstützen, in welcher Form auch immer.
Und bezogen auf den Profifussball?
Der Profifussball ist ein Spezialfall, auch mit der Art, wie er sich bisher finanziert hat. Eben nicht wie ein normales Wirtschaftsunternehmen, sondern zur Hauptsache mit Geldern von Investoren, die grossenteils Gönner und Mäzene waren und sind. Deshalb treten die Probleme in der Krise recht schnell zutage. Der Fussball ist nicht überlebensnotwendig. Man spricht von Brot und Spielen. Zuerst geht es darum, das Brot zu sichern. Das gelingt, wir überleben. Aber wie wichtig sind nun unserer Gesellschaft die Spiele, die Bespassung?