Weil er die Karte nicht sahHammer-Urteil: DFB annulliert Platzverweis von Petersen
dpa/pat
6.4.2018
Das Bundesgericht des Deutschen Fussball-Bundes hat den Platzverweis gegen Nils Petersen annulliert und der Berufung des Freiburger Stürmers stattgegeben.
Wie der DFB mitteilte, hat das Bundesgericht die erste Gelbe Karte gegen den Angreifer in der 64. Minute des Bundesligaspiels am vergangenen Samstag beim FC Schalke 04 (0:2) für unwirksam erklärt und damit gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte (67. Minute) aufgehoben. Petersen ist nun im Heimspiel am Samstag gegen den VfL Wolfsburg spielberechtigt.
«Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäss erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt», erklärte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. «Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt.» Es sei nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäss verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen habe. «Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche ,stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein», sagte Späth.
Was mit Trainer Streich passiert, ist noch offen
Noch kein Urteil ist im Verfahren des DFB-Kontrollausschusses gegen den Freiburger Trainer Christian Streich gefällt worden. Der Chefcoach hatte sich bei dem Platzverweis für Petersen derart aufgeregt, dass er nur mit Mühe von seinen Assistenten zurückgehalten werden konnte und auf die Tribüne verbannt wurde. Nach dem Spiel wollte Streich nicht über den Vorfall reden. Auf die Frage, ob Petersen die erste Verwarnung nicht mitgekriegt habe, sagte Streich: «Selbstverständlich nicht. Er hat es nicht gesehen, er hat ja keine Augen hinten. Das sieht jeder am Fernsehen, er hat keine Chance etwas zu erkennen.» Diese Aussagen teilte nun also der DFB bei der Urteilsfindung.