«Frechheit» Embolo provoziert nach Schuldspruch und legt Berufung ein

SDA/jar

22.6.2023

Breel Embolo ist mit dem Schuldspruch alles andere als einverstanden.
Breel Embolo ist mit dem Schuldspruch alles andere als einverstanden.
Keystone

Das Basler Strafgericht hat Breel Embolo am Donnerstag wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken verurteilt. Der Nati-Spieler legt Berufung ein und reagiert auf Instagram auf den Schuldspruch.

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  • Breel Embolo wird wegen mehrfacher Drohung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken verurteilt. 
  • Der Nati-Spieler wurde beschuldigt, im Mai 2018 bei einem Streit in der Basler Steinenvorstadt zwei Männer bedroht zu haben.
  • Embolo findet das Urteil eine «Frechheit» und will Berufung einlegen.

«Frechheit», schreibt Embolo in seiner Instagram-Story, auf dem folgendes Zitat abgebildet ist: «Und die Wahrheit ist, du weisst nie, wessen Himmel du aufleuchten lässt, wenn du einfach du selbst bist.» Ausserdem schreibt der Fussballer: «Immer weiter.»

Ob er damit andeuten will, dass die Sache für ihn längst nicht gegessen ist? Der Fussballer werde nach dem Schuldspruch nämlich Berufung anmelden, sagte sein Anwalt nach dem Prozess. Embolo selbst blieb der Urteilseröffnung fern.

In einer weiteren Instagram-Story zeigt Embolo ein Foto von Journalisten, das er am Mittwoch geknipst hatte. «Super Arbeit wieder mal», so sein sarkastischer Kommentar. Hinterlegt ist die Story mit dem 2Pac-Klassiker «Only God Can Judge Me» («nur Gott kann mich richten»).

Embolo schuldig gesprochen

«Er nutzte seine gesellschaftliche Stellung aus, um Angst zu machen», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung über den Fussballer. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung in den frühen Morgenstunden in der Basler Steinenvorstadt im Mai 2018. Dabei habe Embolo mit Sätzen wie «Weisst du eigentlich, wer ich bin?» einen Streit mit zwei Männern vom Zaun gerissen. Dies sei aus einem «nichtigen Anlass» und aufgrund eines «verletzten Stolzes» geschehen.

«Es war schon ein bisschen hinterhältig, dass er sich nicht die Hände selbst schmutzig machen wollte», sagte die Gerichtspräsidentin weiter. Nebst Drohungen kam es beim besagten Streit nämlich auch zu Handgreiflichkeiten. Für diese musste sich aber nicht Embolo, sondern ein guter Freund von ihm als zweiter Beschuldigter vor Gericht verantworten. Er wurde wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Er soll einem der beiden Männer mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen haben.

Keine Genugtuung für Embolo

Embolo soll den beiden Sätze wie «Ich mach dich platt» und «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn» zugerufen haben. Die Gerichtspräsidentin stützte sich auf Zeugenaussagen. «Die drei Männer und zwei Frauen haben klar geschildert, dass die Aggressivität von Embolo ausging», sagte sie bei der Urteilseröffnung. Es gebe keine Zweifel, dass er die beiden eingeschüchtert und ihnen physische Gewalt angedroht habe.

Die Gerichtspräsidentin räumte ein, dass das Verfahren gegen Embolo zwei Jahre zu lange gedauert habe. Die Anzahl Tagessätze wurde daher reduziert. Ein früherer Strafbefehl wegen Verkehrsdelikten hatte dabei kaum Auswirkungen: Die Gerichtspräsidentin entschied sich für eine bedingte Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren, da «keine einschlägigen Vorstrafen» vorlägen. Bei der Strafzumessung entschied sich das Gericht für den maximalen Tagessatz von 3000 Franken anhand von Angaben über das Jahreseinkommen des Profisportlers, der bei AS Monaco unter Vertrag steht.

Das Gericht wies eine Genugtuungsforderung des Fussballers wegen «medialer Vorverurteilung» ab. Er muss auch keine Genugtuungszahlung an die beiden geschädigten Männer bezahlen. Dafür wiege eine Drohung zu wenig schwer, sagte die Richterin. Anders sieht das Urteil beim zweiten Beschuldigten aus. Er muss dem verprügelten Mann eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen. Das Opfer leide noch heute unter den Folgen des Nasenbeinbruchs, etwa an Atembeschwerden, sagte Gerichtspräsidentin.