Fussball Sperre gegen Christian Constantin auf 9 Monate reduziert

SDA

19.12.2017 - 17:35

Das Rekursgericht der Swiss Football League hat den Rekurs des FC Sion im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Christian Constantin teilweise gutgeheissen. Der Sittener Klubpräsident kann ab der nächsten Saison wieder uneingeschränkt in seinen Funktionen wirken.

Die Platzsperre gegen Constantin wurde von 14 auf 9 Monate verkürzt, die Busse von 100'000 auf 30'000 Franken reduziert. Die Sperre begann am 12. Oktober 2017 und endet nun am 12. Juli 2018. Constantin war am 21. September im Nachgang der Partie zwischen Lugano und Sion gegen Rolf Fringer, den Fussball-Experten des TV-Senders Teleclub, handgreiflich geworden. Gegen das erstinstanzliche Urteil der Disziplinarkommission vom 12. Oktober hatten Constantin und der FC Sion Rekurs eingelegt.

Das Rekursgericht begründete die Reduzierung der Sanktionen damit, dass es den tätlichen Angriff Constantins im Gegensatz zur ersten Instanz nicht als "gezielt geplant" einschätze. "Nach Anhörung von Christian Constantin und seinen Vertretern ist das Rekursgericht (...) der Ansicht, dass auch die Ereignisse, die sich kurz vor dem Vorfall zwischen seinem Sohn Barthélémy Constantin und Rolf Fringer ereignet haben, berücksichtigt werden sollten", heisst es in der Medienmitteilung der SFL.

Constantin "nicht zufrieden"

In einer ersten Reaktion kündigte Constantin an, den Beschluss des Rekursgerichts beim internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne anzufechten. "Ich kann mit diesem Entscheid nicht zufrieden sein", sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda. "Ich verstehe nicht, warum meine Busse durch drei geteilt wurde, mein Stadionverbot aber nicht."

Er habe ausserdem immer noch nicht die Möglichkeit gehabt, Rolf Fringer gegenüberzutreten, so Constantin weiter. "Es wäre schön, seine Position zu kennen."

Eine "emotionale Reaktion"

Für das Rekursgericht ist der Vorfall "auf eine unmittelbare und emotionale Reaktion (offensichtlich grob übertrieben und unentschuldbar) nach der anfänglichen Auseinandersetzung zwischen seinem Sohn und Herrn Fringer zurückzuführen". Die These verstärke sich, weil Constantin Fringer vor laufenden TV-Kameras und in Anwesenheit anderer Personen angegriffen habe, schreibt die Liga in ihrer Begründung.

Die Tat sei aber keinesfalls gutzuheissen, hält das Rekursgericht fest. Das Verhalten Constantins verstosse "klar und offenkundig" gegen die Verhaltensregeln des Schweizerischen Fussballverbandes. In seinem Urteil habe das Rekursgericht - wie auch schon die Disziplinarkommission - berücksichtigt, dass Constantin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht bestreitet und offen zugibt, Rolf Fringer mehrmals geschlagen zu haben.

Dass Christian Constantin in Interviews bislang keine Reue gezeigt und sein Vorgehen teilweise gar als "gelungene Abrechnung" feierte, weil er seither von Fringer öffentlich keine persönliche Kritik mehr habe einstecken müssen, war laut SFL-Sprecher Philippe Guggisberg bei der Urteilsfindung nicht von übergeordnetem Belang.

Entscheid zu Sohn steht noch aus

Erst nach Weihnachten entscheidet das Rekursgericht im Fall von Christians Sohn Barthélémy Constantin. Der Sportchef des FC Sion war von der Disziplinarkommission wegen der "schwerwiegenden Drohungen" gegen Fringer mit 15'000 Franken gebüsst und mit einer Platzsperre von zehn Partien belegt worden. Barthélémy Constantin ging gegen das erstinstanzliche Urteil ebenfalls in Berufung.

Zurück zur Startseite