Der Verdacht, wonach der Oberwalliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold von Fifa-Präsident Gianni Infantino Geschenke annahm und für diesen ein Treffen mit Bundesanwalt Michael Lauber einfädelte, ist entkräftet worden. Das Strafverfahren gegen Arnold wurde eingestellt.
Als Folge der Medienberichterstattung zu «Football Leaks» und des in den Medien erhobenen Vorwurfs, Arnold habe von Infantino im Hinblick auf seine Amtsführung nicht gebührende Vorteile angenommen, hatte das Büro der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am 23. November 2018 einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt. Dieser eröffnete am 4. Dezember 2018 ein Strafverfahren gegen Arnold wegen Verdachts auf Vorteilsannahme, eventuell passive Bestechung.
Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am Freitag mitteilte, wurde durch die Strafuntersuchung der Anfangsverdacht entkräftet, wonach die Annahme von Vorteilen – namentlich Tickets für Fussballspiele, Einladungen zu Kongressen – durch Arnold im Hinblick auf dessen Amtsführung erfolgt wäre, also in einem Bezug zu dessen Stellung und Tätigkeit als Oberstaatsanwalt des Amts der Region Oberwallis gestanden wäre.
Es galt die Unschuldsvermutung
Das Strafverfahren gegen Rinaldo Arnold wurde daher mit Verfügung vom 10. April 2019 eingestellt. Während der Strafuntersuchung galt für Arnold die Unschuldsvermutung, und er übte weiterhin seine Funktionen aus.
Nach Sepp Blatter steht nach der Veröffentlichung der sogenannten «Football Leaks»-Dokumente auch der aktuelle Fifa-Boss Infantino in der Kritik. Die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Dokumente sprechen von geheimen Hinterzimmer-Deals.