Aussagen «nicht so gemeint»Staatsanwalt fordert happige Geldstrafe für Embolo, Verteidiger will Freispruch
scmi, sda
21.6.2023 - 21:05
Breel Embolo trifft beim Basler Strafgericht ein
Der Schweizer Nationalspieler Breel Embolo muss sich am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fussballer mehrfache Drohung vor.
21.06.2023
Beim Prozess gegen den Schweizer Nationalspieler Breel Embolo am Basler Strafgericht haben die Anwälte am Mittwochnachmittag die Plädoyers vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fussballer mehrfache Drohung bei einem Strassen-Streit im Jahr 2018 vor.
Keystone-SDA, scmi, sda
21.06.2023, 21:05
21.06.2023, 21:28
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«Es entspricht nicht dem, wie es gelaufen ist», sagte Embolo zu den Schilderungen in der Anklageschrift. Die Basler Staatsanwaltschaft beschuldigt Embolo, zwei Männern Gewalt angedroht zu haben.
Ein zweiter Beschuldigter, der beste Freund des Fussballers, wie Embolo sagte, stand ebenfalls vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einem der beiden Männer mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen zu haben.
Der Nationalspieler sagte vor Gericht, er sei im Mai 2018 im Ausgang in der Steinenvorstadt von einem der beiden Männer provoziert worden. Deshalb sei er aus dem Auto ausgestiegen und habe ihn «konfrontieren» wollen. Er schliesse nicht aus, dass ihm Schimpfwörter herausgerutscht waren, doch er sei nicht ausgestiegen, um «um jemandem weh zu tun oder zu drohen».
Eine Augenzeugin sagte, die ganze Szene in den frühen Morgenstunden habe friedlich begonnen. Eine Freundin habe den Fussballer im Auto gesehen und ihn um ein Foto gebeten. Embolo sei zunächst «sehr lieb» gewesen, habe aber nach dem Fan-Foto immer wieder ins Gespräch zwischen den Freundinnen hineingeredet, sagte die Zeugin.
Daraufhin kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Embolo und den zwei Männern, die sich in Begleitung der Frauen befanden. Dabei soll der Fussballer den beiden mit Prügel gedroht haben, sein Kollege soll einem der beiden «aus unerheblichem Grund» den Faustschlag verpasst haben, wie der Staatsanwalt im Plädoyer sagte.
Er forderte eine bedingte Geldstrafe für Embolo von 60 Tagessätzen zu maximal 3000 Franken. Für dessen Kollegen verlangte er eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Nebst einfacher Körperverletzung kommen bei ihm zwei kleinere Nebendelikte hinzu.
«Macho-Gehabe» in der Steinenvorstadt
Der Mann, der den Nasenbeinbruch erlitt, sagte als Auskunftsperson vor Gericht, er leide noch heute unter diesem Vorfall. Der Anwalt der Privatklägerschaft forderte daher eine Genugtuung von 5000 Franken.
Der Faustschlag des Kollegen «aus dem Hinterhalt» habe gezeigt, dass Embolos mutmassliche Drohungen ernst zu nehmen gewesen seien. Ein «Macho-Gehabe» sei das Verhalten des Profisportlers gewesen. «Er legte ein Gefühl an den Tag, sich alles erlauben zu können», sagte der Opfervertreter.
Embolos Verteidiger plädierte für einen Freispruch. Die Aussagen seines Mandanten seien «nicht so gemeint» und zu wenig konkret gewesen. «Sein Auftreten mag bedrohlich gewesen sein, doch es war keine Drohung im strafrechtlichen Sinn», sagte der Verteidiger.
Auch der Verteidiger des mutmasslichen Schlägers forderte einen Freispruch. Sein Mandant sei vom anderen Mann geschubst worden und habe dann eine «Gegenbewegung» gemacht. Eine einfache Körperverletzung könne auch reflexartig geschehen und sei hier nicht im Vorsatz passiert.