Vorkaufsrecht an Aktien «vereitelt» FCL Holding AG beschuldigt Alpstaeg im Stadion-Streit 

SDA/SB10

27.9.2023

Wird die Swissporarena wieder der Stadt zurückgeführt?
Wird die Swissporarena wieder der Stadt zurückgeführt?
IMAGO/

Die FCL Holding AG hat die von der Stadt Luzern eingeleiteten Schritte für den Heimfall der Swissporarena befürwortet. Mit dem Heimfall könnte das Fussballstadion von Bernhard Alpstaegs Stadion Luzern AG an die Stadt zurückgehen.

SDA/SB10

Nachdem die Stadt Luzern am Dienstag über die rechtlichen Schritte gegen die Stadion Luzern AG informiert hatte, meldete sich am Mittwoch nun auch die FCL Holding AG mit einer Stellungnahme zu Wort. Sie betonte, dass ihr vorgesehenes Vorkaufsrecht an den Stadion-Aktien «vereitelt» worden sei.

Als mutmasslichen Beleg für ihren Vorwurf legte die FCL Holding eine E-Mail einer Anwältin an Bernhard Alpstaeg, Verwaltungsratspräsident der Stadion Luzern AG, vor. In diesem soll die Anwältin Alpstaeg darauf hingewiesen haben, dass es keine Möglichkeit gebe, die Aktien zu übertragen, ohne das Kaufrecht an die FCL Holding AG und die Stadt Luzern auszulösen.

Eine E-Mail als Beweisstück für die FCL Holding AG.
Eine E-Mail als Beweisstück für die FCL Holding AG.

Die FCL Holding AG sei nach der Übertragung des Aktienpakets von 60 Prozent der Stadion Luzern AG an Alpstaegs BA Holding AG 2019 informiert worden, dass ihr kein entsprechendes Vorkaufsrecht zustehe, hiess es in der Stellungnahme weiter. Und dies obwohl gemäss der E-Mail den Beteiligten bewusst gewesen sein musste, dass dies nicht korrekt sei.

Mit der Nichtmitteilung hätte die Stadion Luzern AG ihre vertraglichen Pflichten auf «schwerwiegende Weise verletzt». Auch habe Alpstaeg seine Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der FCL Holding AG in seiner damaligen Funktion als Verwaltungsrat verletzt, indem er die Aktien selber gekauft habe.

Die FCL Holding AG hatte im Dezember 2022 und im Februar 2023 Anzeige gegen die verantwortlichen Personen erstattet. Es gilt die Unschuldsvermutung.